Italiens Photovoltaik-Branche muss binnen weniger Stunden eine neue schlechte Nachricht verdauen. Zunächst die Ankündigung der Netzbehörde GSE, kein Register für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das zweite Halbjahr 2012 zu veröffentlichen, dann am Dienstag veröffentlichte die Regierung in Rom noch das Decreto-Legge (DL) Nr. 1/2012, wonach jegliche staatliche Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen entfällt. Der Artikel 65 des Dekrets regele, dass mit Inkrafttreten, Solarparks auf Ackerflächen „kein Recht auf Fördertarife“ haben, heißt es in einer Veröffentlichung der Anwaltskanzlei Rödl & Partner.
Bereits mit dem Conto Energia IV aus dem Juni 2011 gab es eine neue Regelung für Freiflächenanlagen auf Ackerland. Im Romani-Dekret war ein Übergangszeitraum bis zum 29.3.2012 vereinbart worden, in dem Solarparks auf Ackerflächen unter bestimmten Bedingungen weiter gefördert werden sollten. Dieser fragliche Absatz sei nun durch das DL 1/2012 gestrichen worden. „Eine weitere Regelung des Dekrets kann derzeit als nicht anders als dramatisch bezeichnet werden“, heißt es bei Rödl & Partner. Diese Übergangsfrist bis zum 29. März gelte nun mit der Neuregelung vom 24. Januar aber nicht mehr, dabei war ursprünglich geplant, sie nochmals zu verlängern. „Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist“, sagt Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner in Padua. „Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert", so Bartels weiter.
Das DL 1/2012 müsse nun binnen 60 Tagen in ein geltendes Gesetz umgewandelt werden. Falls dies nicht geschehe, entfiele die rückwirkende Regelung wieder. Aus Sicht von Rödl & Partner müsse das Dekret dringend korriert werden, auch um „um dramatische Folgen für die derzeit im Bau befindlichen Anlagen und eine entsprechende Klagewelle von Anlagenbetreibern zu vermeiden.“
Die Verbände laufen nach Aussagen von Andreas Lutz von New Energy Projects Sturm gegen das neue Dekret. „Angesichts dieser Rechtsunsicherheit ist derzeit höchste Vorsicht geboten beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen oder im Bau befindliche Anlagen“, so seine Einschätzung. Der Verband GIFI erklärte, dass man schwer verwundert sei über die weitere rückwirkende Maßnahme. (Sandra Enkhardt)