Die Photovoltaik-Branche in Italien steht wieder vor einer Zäsur. Die Netzbehörde GSE habe beschlossen, kein Register für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das zweite Halbjahr 2012 zu eröffnen. Der Grund sei, dass die für die Solarförderung vorgesehene Summe von 300 Millionen Euro für das vergangene Jahr bei weitem überschritten worden sei, teilte die Netzbehörde weiter mit. Allein die bis zum 31. August 2011 ans Netz gegangenen Photovoltaik-Anlagen hätten Kosten von einer Milliarde Euro ausgelöst. Die Mehrkosten werden laut Conto Energia IV dann von der Fördersumme abgezogen, die für das Register für große Photovoltaik-Anlagen für das zweite Halbjahr 2012 vorgesehen sind. Für diesen Zeitraum seien 130 Millionen Euro vorgesehen gewesen. Damit bleibt kein Geld mehr, um große Photovoltaik-Anlagen zu fördern übrig, wie auch das Münchner Unternehmen New Energy Projects bestätigt. Eigentlich sollte im Februar die Registrierung für das zweite Halbjahr 2012 beginnen. „ Nach gängiger Meinung besteht Anspruch auf Einspeisevergütung ab 2013 für alle Anlagen, die in 2011 und 2012 in Betrieb genommen werden, aber nicht in den Deckel fallen“, heißt es bei New Energy Projects.
Die Ankündigung der GSE sei absehbar gewesen, so die Einschätzung von Analyst Dirk Morbitzer von Renewable Analytics. Aus seiner Sicht wird sich nun der Markt für kleine Photovoltaik-Dachanlagen noch beschleunigen. Italien werde auch weiterhin ein interessanter und signifikanter Markt mit Zuwachs im Gigawattbereich sein, so Morbitzers Einschätzung. Die Finanzierung von kleinen Hausdachanlagen sei kein Problem, bei Großanlagen gestalte es sich hingegen schwieriger. Dennoch biete der hohe Strompreis in Italien auch weiterhin Anreize für die Installation von Photovoltaik-Anlagen, so der Analyst. Nach ersten Schätzungen von verschiedenen Analysten sind 2011 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 5000 und 7000 Megawatt ans Netz gegangen.
Die Pflicht sich um einen Platz in dem Register zu bewerben, um einen Einspeisetarif zu bekommen, gilt für Dachanlagen über einem Megawatt Leistung sowie alle Freiflächenanlagen, die nicht auf öffentlichen Gebäuden oder Grundstücken gebaut werden sollen. Dies legte die italienische Regierung im Zuge der Neuregelung des Conto Energias im vergangenen Frühjahr fest. Die Registerpflicht besteht demnach seit September 2011. Die Regierung wollte auf diese Weise die Kosten für die Solarförderung begrenzen. Zudem greift auch bald eine weitere Neuregelung aus dem Conto Energia IV. Ende März 2012 läuft die Übergangsfrist für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen ab. Anlagen, die bis dahin nicht am Netz sind, erhalten keine Einspeisevergütung mehr. (Sandra Enkhardt)