Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

EEG blockiert gemischte Betreibermodelle für Speicher

Das EEG bestraft Betreiber von Speichern, die ihr System flexibel zum Eigenverbrauch und zur Netzeinspeisung nutzen wollen. Der komplette, im Speicher eingelagerte Strom ist EEG-umlagepflichtig. Damit werden solche gemischten Betreibermodelle unrentabel, mit riesigen Auswirkungen auf die Energiewende.

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) kritisiert die am vergangenen Freitag verabschiedete EEG-Novelle als falsche Weichenstellung für die Energiewende. Der Speicherverband vermisst eine dringend gebotene Klarstellung für sogenannte gemischte Betriebsmodell für Speicher. Nutzt der Betreiber eines Speichersystems den Strom nicht nur zur Einspeisung ins Netz oder zum reinen Eigenverbrauch, sondern für beide Varianten, muss er für den kompletten Strom EEG-Umlage bezahlen, obwohl eigentlich nur ein teil der Nutzung EEG-umlagepflichtig wäre. Nämlich der Teil des Eigenverbrauchs. Bei einem gemischten Betriebsmodell muss der Speicherbetreiber aber auch für den Teil, den er ins Netz einspeist, die EEG-Umlage bezahlen. So sehen es die Regelungen in Paragraph 61a des neuen EEG vor.

Bundesregierung kennt keine Flexibilität

Das Ergebnis dieser verpassten Klarstellung ist, dass solche Betriebsmodelle noch für einen längeren Zeitraum unwirtschaftlich bleiben und die gemischt genutzten Speicher ihren Systemnutzen nicht einbringen können. Die Bundesregierung verfolgt mit dem EEG – wie in allen Punkte – eine Ganz-oder-gar-nicht-Strategie. So dürfen Solaranlagen, die in den Ausschreibungen eine Marktprämie gewonnen haben, den Strom nicht teilweise selbst vermarkten. Auch an Bürgerenergiegenossenschaften, die an den Ausschreibungen für Windkraftanalgen teilnehmen und die dafür vorgesehenen Vergünstigungen bekommen wollen, dürfen sich nur Personen beteiligen, die innerhalb eines Landkreises wohnen. Das gilt auch, wenn der Wohnort viel weiter weg von der Windkraftanlage liegt als ein anderer Ort, der sich aber außerhalb der Kreisgrenze befindet.

Abgrenzung technisch längst möglich

Auch bei den Betreibermodellen für Speicher bleibt die Bundesregierung komplett unflexibel. „In unsere zahlreichen Gesprächen haben wir immer wieder betont, wie wichtig eine Klarstellung im § 61a ist, damit gemischte Betriebsmodelle weiterhin gesichert am Markt teilnehmen können, ohne benachteiligt zu werden“, erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Auch die Bundesländer haben über den Bundesrat in Ihrem Beschluss vom 17. Juni 2016 für eine derartige Klarstellung plädiert. Mit dem aktuellen Ergebnis lassen sich nun zahlreiche Projekte nicht mehr wirtschaftlich realisieren, was der Systemstabilisierung und damit dem Erfolg der Energiewende entgegenwirkt.“ Windelen betont, dass es technisch längst möglich ist, über geeignete Zählersysteme den Strom zu ermitteln, der umlagepflichtig wäre, weil er selbst verbraucht wird und diese Strommenge trennscharf von derjenigen abzugrenzen, die ins Netz eingespeist wird.

Pauschales Misstrauen

Mit der fehlenden Klarstellung schadet die Bundesregierung aber weniger dem Hauseigentümer, der für seinen Eigenstromverbrauch in der Regel ohnehin keine EEG-Umlage bezahlt, weil sein Generator weniger als zehn Kilowatt leistet. Vielmehr sind es die kleineren regionalen Energieversorger, Verteilnetzbetreiber und Gewerbetreibenden, denen der wirtschaftliche Betrieb von Speichersystemen erschwert wird, mit enormen Auswirkungen auf die Energiewende. „Gerade gemischte Betriebsmodelle können den Systemnutzen der Speicher optimieren und somit die Energiewende deutlich beschleunigen“, erklärt Thomas Speidel. Er ist Präsident des BVES und Geschäftsführer des Speicherherstellers ADS Tec im schwäbischen Nürtingen. „Projekte wie Schwarmspeicher oder etwa die Strombank, ausgezeichnet mit dem diesjährigen Stadtwerke Award, liefern den notwendigen Mehrwert einer gemeinschaftlichen Parallelnutzung. In diese Richtung müssten wir gehen. Jetzt wird dieser Entwicklung aufgrund eines pauschalen Misstrauens der Politik Steine in den Weg gelegt.“

Erster Schritt zur Sektorkopplung

Positiv sieht der Verband dagegen die Ausweitung der zuschaltbaren Lasten im neuen EEG. Diese sollen aber jetzt auch um sogenannte Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anwendungen ergänzt werden. „Dies ist ein erster Schritt in Richtung der Kopplung von Strom, Wärme und Mobilität und öffnet die Tür für neue Speichertechnologien“, erklärt Speidel. (Sven Ullrich)