Zudem müssen nach der VdS-Feuerschutzklausel 3602 Photovoltaikanlagen jährlich gewartet werden. Werden bei der Prüfung keine erheblichen Mängel festgestellt, kann der Versicherer auf die nächstfällige Prüfung verzichten. Kommt es zu einem Unfall oder einem Brand, könnten die Folgen verheerend sein. Die Feuerversicherung kann, je nach Vertrag, gar nicht oder nur eingeschränkt für den Schaden aufkommen, wenn die Prüfung der Photovoltaikanlage vernachlässigt wurde.
Der E.ON PV-Service steht genau für das: Persönliche Sicherheit und dauerhaft gute Erträge! Dafür überwachen die Leitwarten-Ingenieure Ihre Erträge der PV-Anlage täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Zusätzlich überprüfen die technischen Experten einmal pro Jahr gründlich Ihre Anlage gemäß DGUV3 und unterstützen Sie auch im Schadensfall umfassend.
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