Der Bundesrat hat sich auf seiner ersten Sitzung zur EEG-Novelle dafür ausgesprochen, die Solarförderung nicht noch stärker als im Kabinettsbeschluss vorgesehen abzusenken. Es ist geplant an der zubauabhängigen Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife festzuhalten. Dies ist aus Sicht des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) der wichtigste Beschluss, den die Länderkammer in ihrer heutigen Sitzung fasste. Nach einer Mitteilung des Verbands forderte eine Mehrheit des Bundesrats, darunter auch unionsgeführte Länder, zudem Nachbesserungen bei der EEG-Novelle. Dies betreffe bei der Solarförderung zum einen die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und zum anderen den Eigenverbrauch. Mit Blick auf den effizienten Ausbau der Photovoltaik hätten sich die Landespolitiker für einen umfangreicheren Bau von Freiflächenanlagen ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass große Solarparks bereits in zwei bis drei Jahren das Kostenniveau von Offshore-Windparks erreichten. Der Vorteil von Solarstrom sei aber, dass kein umfangreicher Ausbau der Hochspannungsnetze erforderlich sei. In Sachen Eigenverbrauch von Solarstrom befürwortet der Bundesrat eine Fortführung der Regelung. Sie setzten wesentliche Anreize für Innovationen im Energiemanagement und Speicher. „Wir hoffen, dass die geplanten Einschnitte bei der Eigenverbrauchsregelung jetzt auch in der Bundesregierung vom Tisch sind. Andernfalls wäre Deutschlands Technologieführerschaft bei intelligenten Systemen des Energiemanagements sowie der Solarstromspeicherung ernsthaft gefährdet“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die Länder forderten außerdem, kleine Photovotaik-Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 30 Kilowatt nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Die Bundesregierung will diese Anlagen mit der EEG-Novelle bei 70 Prozent abregeln.
Das offizielle Beschlussdokument des Bundesrats war zunächst noch nicht online verfügbar. (Sandra Enkhardt)