In einem Sondergutachten haben sich die Mitglieder der Monopolkommission für die Abschaffung des EEG ausgesprochen. In einer Stellungnahme, die am Morgen offiziell im Kabinett verabschiedet werden sollte, spricht sich nun die Bundesregierung für den Erhalt des Gesetzes aus. „Dem Vorschlag der Monopolkommission zur Einführung eines Quoteninstruments anstelle des EEG, kann die Bundesregierung nicht folgen. Die Bundesregierung setzt zunächst auf eine Weiterentwicklung der Instrumente des EEG, mit denen Kosteneffizienz- und Flexibilisierungspotenziale realisiert werden können“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung, die federführend vom Bundeswirtschaftsministerium erstellt wurde und der photovoltaik vorliegt. Ein pikantes Detail dabei, die FDP hatte erst jüngst selbst einen Übergang vom EEG zu einem Quotenmodell gefordert. Nun weist deren Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Namen Bundesregierung diese Forderung zurück.
Die Monopolkommission hatte zuvor in einem Sondergutachten die Parallelität von EEG und europaweitem Emissionshandel kritisiert. Dies verhindere einen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz sowie einen technologieoffenen, wettbewerblichen Suchprozess der effizientesten Förderung der Erneuerbaren, schrieben die Kartellwächter. In diesem Punkt heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung: „Der Ansatz ist zwar in sich schlüssig, fraglich ist jedoch, ob die Förderung erneuerbarer Energien dadurch ausreichende Anreize be-käme, um weiter ausgebaut zu werden. Zudem soll der durch das EEG geförderte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern ausdrücklich auch deren wachsenden Beitrag zur Sicherung der Energie-versorgung zum Ziel haben.“ Außerdem werde die Aussage der Monopolkommission nicht geteilt, dass das EEG weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung verhindere.
Mit Blick auf die Direktvermarktung der erneuerbaren Energien fühlt sich die Bundesregierung durch das Gutachten der Monopolkommission bestätigt. Das neue Marktprämieninstrument des EEG 2012 sei „grundsätzlich richtig“. Allerdings sollte das Instrument „im Lichte einer länger währenden Erfahrung“ evaluiert werden, heißt es weiter. Am Morgen hat sich das Kabinett mit der Stellungnahme befasst und darüber abgestimmt. Die Stellungsnahme sei angenommen worden und werde nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet, sagte ein Sprecher der Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage. (Sandra Enkhardt)