Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen, ab dem kommenden Jahr ein Gewerbesteuer-Splitting für Photovoltaik-Anlagen einzuführen. Dann werden auch die Gemeinden, in denen die Anlagen installiert werden finanziell profitieren. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte diese Entscheidung, da er sich lange für eine solche Regelung eingesetzt habe. Bislang sieht die Regelung vor, dass alle Gewerbesteuer-Einnahmen an die Gemeinde fließen, in der der Photovoltaik-Anlagenbetreiber ansässig ist. Ab dem kommenden Jahr werden nun 70 Prozent der Einnahmen an die Standort- und 30 Prozent an die Betreibergemeinde gehen. Zunächst gelte die Regelung nur für neue Photovoltaik-Anlagen, teilte der BSW-Solar mit. Es gelte noch eine Übergangsfrist von zehn Jahr. Ab 2023 sei die Regelung dann für alle Photovoltaik-Anlagen verbindlich. Diese Regelung war vor einiger Zeit bereits für die Windkraft verabschiedet worden. Sie ist nun für die Photovoltaik übernommen werden. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen. Da die Initiative für die Gesetzesänderung aber von der Länderkammer kam, ist mit deren Zustimmung zu rechnen.
„Diese Entscheidung dürfte die ohnehin hohe Akzeptanz von Solaranlagen bei Bürgern noch weiter steigern“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Nach einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) finden 77 Prozent der Bundesbürger einen Solarpark in der Nachbarschaft gut oder sehr gut. (Sandra Enkhardt)