Die zuständigen Minister in Italien haben am Freitag das neue Einspeisegesetz, Conto Energia V, unterzeichnet. Dies berichtet der Projektierer New Energy Projects. Noch ist das neue Gesetz zur Solarförderung nicht im offiziellen Register veröffentlicht, dennoch sind einige Details des Entwurfs bekannt. Die italienische Regierung werde nur noch weitere 700 Millionen Euro für die Photovoltaik bereitstellen, wie italienische Medien auf Basis des letzten Entwurfs berichteten. Die Gesamthöhe der Solarförderung werde sich damit auf 6,7 Milliarden Euro belaufen. Das Conto Energia V werde 30 Tage nach Erreichen der Fördergrenze enden, hieß es weiter. Das derzeit geltende Einspeisegesetz solle noch bis 45 Tage laufen, sobald die ursprünglich geplante Fördersumme von sechs Milliarden Euro erreicht sei. Aller Voraussichtlich nach sei dies um den 20. Juli. Das Conto Energia V würde dann Anfang September in Kraft treten. Eine Übergangsfrist gebe es für Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken, die ihre Photovoltaik-Anlagen noch bis zum Jahresende zu den derzeit geltenden Förderbedingungen ans Netz anschließen können.
Mit der Neuregelung der Solarförderung wird es nur wenige Ausnahmen von der Registerpflicht für Photovoltaik-Anlagen geben. Nach den Berichten seien nur Photovoltaik-Systeme ausgenommen, die eine Leistung bis zwölf Kilowatt haben, oder in der Größenklasse zwischen 12-20 Kilowatt auf 20 Prozent der Einspeisevergütung verzichteten. Ausnahmeregelungen gebe es auch für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt, wenn für die Installation ein Asbestdach komplett saniert worden sei. Außerdem gebe es auch keine Registerpflicht für integrierte Anlagen mit innovativen Merkmalen, Anlagen mit Konzentratortechnologie und Systemen, die von der öffentlichen Hand realisiert würden, allerdings bis zu einer Fördergrenze von je 50 Millionen Euro. Alle anderen Anlagen müssten sich in das Register eintragen, für das im ersten Halbjahr 140 Millionen Euro, im darauffolgenden 120 Millionen Euro sowie für alle weiteren je 80 Millionen Euro an Solarförderung zur Verfügung stehen sollen. Allerdings würden ab dem 2. Register alle Photovoltaik-Anlagen auf die Fördersumme angerechnet, die außerhalb des Registers gebaut würden, so berichtet New Energy Projects.
Das erste Register müsse die GSE spätestens 50 Tage nach Veröffentlichung des Conto Energia V öffnen. Die Beantragung eines Platzes sei erheblich vereinfacht worden und erfolge nach verschiedenen Prioritätskriterien. Bevorzugt seien dabei kleine Dachanlagen, bei denen auch eine Asbestsanierung stattgefunden hat und die hohe Energieeffizienzklassen vorweisen können. Vorteile haben außerdem Photovoltaik-Anlagen, bei denen europäische Komponenten zum Einsatz kommen sowie Solarparks auf Konversionsflächen. Beim ersten Register werden aber das Inbetriebnahmedatum die oberste Priorität für den Listenplatz haben, hieß es weiter. Der Anspruch auf eine Einspeisevergütung bestehe für ein Jahr nach Veröffentlichung des Registers. Die Solarförderung wird weiterhin für 20 Jahre gezahlt. Basierend auf dem letzten Entwurf des Conto Energia V sind Einspeisetarife zwischen 11,3 und 20,8 Cent je Kilowattstunde geplant, wie New Energy Projects berichtet. Diese würden von Halbjahr zu Halbjahr weiter sinken. Außerdem werde nicht mehr zusätzlich zur Einspeisevergütung noch der Erlös aus dem Stromverkauf gezahlt, wie es bislang üblich war. Prämien würden weiterhin aber bei Anlagen gezahlt, die auf „Made in Europe“ setzten oder ein Asbestdach sanierten.
Nach dem Entwurf des Conto Energia V sind wohl auch weitere Nachrüstungspflichten für bereits bestehende Photovoltaik-Anlagen nicht ausgeschlossen. Die Regierung habe die AEEG beauftragt, weitere technische Anforderungen im Sinne der Netzstabilität zu definieren, heißt es weiter. (Sandra Enkhardt)