Rund 70.000 PV-Anlagen müssen bis Ende 2013 mit einem Einspeisemanagement nachgerüstet werden. Dafür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, mahnt der Branchenverband BSW-Solar.
Nicht einmal mehr fünf Monate, dann ist die Frist erreicht. Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis 100 Kilowatt, die in den Jahren 2009 bis 2011 in Betrieb gingen, müssen das Einspeisemanagement zum Jahreswechsel nachrüsten, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Immerhin sind 70.000 Solaranlagen davon betroffen. Spätestens am 1. Januar 2014 müssen die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements erfüllen sein. Anlagen, die vor 2008 gebaut wurden, sind allerdings nicht betroffen.
Für die Nachrüstung sollte genügend Zeit eingeplant werden. „Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen“, warnt BSW- Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Denn die Folgen sind Fatal: „Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert“, so Körnig.
Die Kosten trägt laut EEG der Betreiber
Die Nachrüstpflicht leitet sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Demnach sind Anlagenbetreiber zuständig für die Nachrüstung der PV-Anlagen und tragen auch die anfallenden Kosten.
Aber Vorsicht, der Branchenverband weist darauf hin, dass auch kleinere PV-Anlagen betroffen sein könnten: Dieser Fall trete ein, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen zusammengefasst würden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen worden sind.
Seit 1. Januar 2012 werden auch PV-Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung in das EEG-Einspeisemanagement einbezogen. Neu installierte Anlagen müssen seit dem die technischen Vorgaben des Paragrafen 6 EEG 2012 erfüllen. (Niels H. Petersen)