Das Conto Energia V soll demnach ab 1. Juli in Kraft treten oder spätestens wenn die Fördergrenze von sechs Milliarden Euro für Photovoltaik erreicht ist. Dies erwarten die Minister spätestens bis zum Oktober dieses Jahres. Mit dem Conto Energia V soll ein Deckel für den Photovoltaik-Zubau in Höhe von zwei bis drei Gigawatt pro Jahr eingeführt werden. Dabei soll künftig eine Registerpflicht für alle Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwölf Kilowatt Leistung gelten. Die kleineren Systeme können nach dem Vorschlag zunächst unbegrenzt zugebaut werden. Allerdings solle ihre installierte Leistung auf den Deckel des Folgejahres jeweils angerechnet werden – so dass der mögliche Zubau für größere Anlagen damit weiter eingeengt wird. Mit dem neuen Conto Energia soll die jährliche Fördersumme dann auf jährlich 6,5 Milliarden Euro steigen.
Mit dem neuen Gesetz, dass zwar noch nicht beschlossen sei, würden kleinere Photovoltaik-Dachanlagen klar bevorzugt. Der Bau von Solarparks sei dann nur noch auf „vorbelasteten Flächen“ möglich, so das Fazit von Andreas Lutz von New Energy Projects. Er weist auch darauf hin, dass Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nun schnell realisiert werden sollten. Nur Anlagen, die bis zum 21. September noch ans Netz gehen, hätten überhaupt einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. New Energy Project sieht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Italien. Deshalb sei beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in Photovoltaik-Anlagen weiterhin „höchste Vorsicht“ geboten. (Sandra Enkhardt)