Als besonders bedeutende Mehrkosten sehen die Autoren die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR), die ursprünglich als Schutz der stromintensiven Industrien gedacht gewesen sei. Diese sollte verhindern, dass im internationalen Wettbewerb wegen möglicher Belastungen durch die EEG-Umlage Nachteile für diese Unternehmen entstünden. Mittlerweile sei dieser Tatbestand aber so weit ausgeweitet worden, dass die Zielsetzung der Regelung nicht mehr stimme. „Ähnlich fragwürdig waren Ausnahmetatbestände bei der industriellen Eigenstromerzeugung“, schreiben die IZES-Autoren weiter. Hinzu kämen noch die neu geschaffene „Liquiditätsprämie“ und die „Managementprämie“, die die Kosten für die EEG-Umlage in die Höhe treiben, aber nichts direkt mit dem Ausbau der Erneuerbaren zu tun haben. „Ohne diese Sonderkosten hätte die EEG-Umlage 2012 sogar um rund 0,1 Cent gegenüber 2011 gesenkt werden können anstatt um 0,06 Cent anzusteigen. Doch auch dieser Anstieg der EEG-Umlage rechtfertigt kaum Strompreiserhöhungen für die Endkunden“, heißt es im Kurzgutachten.
Der Anstieg der EEG-Anlagekosten in 2012 habe unter den anderen Tatbeständen bei nur 0,02 Cent gelegen. Auch für 2013 werde es je nach Annahme der Übertragungsnetzbetreiber in diesem Bereich zu einem weiteren Anstieg oder aber zu einer Absenkung kommen. „Dies zeigt, dass es möglich ist, den Ausbau der Erneuerbaren-Energien fortzusetzen und gleichzeitig die EEG-Umlage stabil zu halten, wenn die Sonderkosten zurückgefahren werden“, schreiben die Autoren weiter. 2012 und 2013 stünde ein Senkungspotenzial von rund 0,65 bis maximal über ein Cent zur Verfügung.