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Länder wollen Photovoltaik-Beschluss blockieren

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben angekündigt, dass sie eine Novelle der Solarförderung im Bundesrat blockieren wollen.  "Wir stehen an der Seite des Bundesumweltministers", sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht  (CDU) der „Mitteldeutschen Zeitung“. Allerdings ist mittlerweile offen, ob Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) noch an der Seite der Solarindustrie steht. Am Freitag war ein Vorschlag bekannt geworden, wonach die Einspeisevergütung künftig bei 900 Kilowattstunden pro Kilowattpeak gedeckelt werden könnte. Mittlerweile heißt es aus Verhandlungskreisen, dass sogar nur 800 Kilowattstunden pro Kilowattpeak im Gespräch seien.
Neuer Vorschlag – Deckel bei 80 Prozent
Außerdem gebe es einen neuen Vorschlag, der vorsieht nur noch 80 Prozent des eingespeisten Solarstroms zu vergüten. Beide Vorschläge sollen aus dem Umweltministerium stammen und gehen direkt zu Lasten der qualitativ guten, aber teureren deutschen Solarmodule. Ihre Installation würde sich mit einer solchen Regelung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen kaum noch lohnen.

Wahrscheinlich noch in dieser Woche soll es zu einem erneuten Treffen von Umwelt- und Wirtschaftsminister kommen, um über die EEG-Novelle für die Photovoltaik zu reden. Bis Ende des Monats haben beide Minister Zeit, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte bereits Mitte Januar eine Art „Solarausstiegsgesetz“ vorgelegt, mit dem er den Zubau der Photovoltaik bis 2020 auf 33,3 Gigawatt Leistung begrenzen wollten. Im diesem Falle könnten noch rund acht Gigawatt Photovoltaik-Leistung bis 2020 installiert werden.

Lieberknecht sagte der Zeitung weiter: "Das Gesetz muss auch durch den Bundesrat." Notfalls sei man zur Blockade bereit, bestätigte auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Allerdings ist fraglich, ob die Länderkammer die Neuregelung der Solarförderung wirklich verhindern, oder aber durch die Anrufung eines Vermittlungsausschusses lediglich verzögern kann. Dies hängt davon ab, wie die Regierung ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. (Sandra Enkhardt)