Die Koalition von CDU/CSU und FDP hat am Mittwoch die Neuregelungen zum Ausbau der Offshore-Windkraftanlangen beschlossen. Darin wird die Haftung der Netzbetreiber festgelegt, wenn Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig ans Netz gehen. Anlagenbetreiber können dann einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber geltend machen. „Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, müssen eventuelle unternehmerische Risiken im Wesentlichen vorhersehbar sein“, begründete die Bundesregierung ihr Vorhaben in einer Veröffentlichung des Deutschen Bundestags. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreiber soll allerdings dahingehend begrenzt werden, dass sie bei der Überschreitung einer bestimmten Höchstgrenze über eine „Entschädigungsumlage“ auf die Stromverbraucher abgewälzt werde. Hier wird eine Zusatzbelastung von „maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde“ auf die Verbraucher zukommen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Die Netzbetreiber haften je nach Grad ihres Verschuldens bei Verzögerungen mit einem Höchstbetrag von 110 Millionen Euro, der Rest wird auf die Stromverbraucher umgelegt“, schreibt dazu Hans Josef Fell, energiepolitscher Sprecher von Bündnis90/Die Grünen. „Dass dort eine Milliardenlast droht, bestätigt auch die Bundesnetzagentur, die von Kosten für bereits bestehende beziehungsweise schon jetzt abzusehenden Verzögerungen von circa 1,6 Milliarden Euro ausgeht“, so Fell weiter.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte den Gesetzentwurf mit Stimmen der Koalition gebilligt. Zuvor seien von Seiten der Regierungskoalition noch einige Änderungen dazu eingegangen. Die Oppositionsfraktionen hatten den Entwurf abgelehnt. Änderungsanträge der Opposition seien von der Koalition zurückgewiesen worden. Die Linksfraktion kritisierte die Kosten des Offshore-Ausbaus. Der Bau von Windkraftanlagen auf See sei vier Mal so teuer wie der Bau von Anlagen in Süddeutschland. Auch die Umlage auf den Endverbraucher wurde von der Opposition kritisiert. Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete den Gesetzentwurf beispielweise als „Notreparatur für Versagen in der Vergangenheit“. Es sei falsch, die Verbraucher zahlen zu lassen. „Das gefährdet die Akzeptanz der Energiewende“, erklärte er. Bündnis 90/Die Grünen hatten eine Haftung der KfW Bank vorgeschlagen.
Am Donnerstag hat der Bundestag dem Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Opposition zugestimmt. (Jacob Paulsen)