Die vom Bundeskabinett beschlossene „Formulierungshilfe“ für die Novelle der EEG-Vergütung beinhaltet eine unscheinbare Ergänzung des Photovoltaik-Anlagenbegriffs in Artikel 19. Sie lautet „„Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Anlagen nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 und 3 unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie innerhalb von 24 aufeinander folgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 4 Kilometern in der Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind.“
Wenn diese Ergänzung in diesem Wortlaut umgesetzt wird, können bereits jetzt bestehende Freilandanlage für 24 Monate Photovoltaik-Neuanlagen in einer ganzen Region verhindern, da beim Erreichen von kumulierten zehn Megawattpeak für alle Anlagenteile darüber keine Vergütung mehr gezahlt wird. Das Ergebnis wäre also eine Deckelung der Freilandanlagen vor Ort.
Offenkundig wurde diese neue Formulierung des Anlagebegriffs entwickelt, um den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken über zehn Megawattpeak Leistung an einem Standort (z.B. Flugplatz oder große Gewerbegebiete) nach der aktuellen EEG-Novelle auch durch eine Stückelung der Anlage in maximal zehn Megawattpeak große Solarparks zu verhindern. So wie der Anlagebegriff aktuell aber formuliert ist, blockiert er jedoch großflächig völlig eigenständige kleinere Freiflächenanlagen. Ein der Redaktion vorliegendes Beispiel aus der Stadt Bitterfeld-Wolfen zeigt, wie dort bereits derzeit in Realisierung befindliche und geplante Konversionsflächenprojekte mit der neuen Definition unmöglich würden. Obwohl die Projekte breit über die Stadt auf ehemaligen, unabhängigen Industrie- und Chemiestandorte verstreut liegen, werden bis zu zehn Photovoltaik-Anlagen von dieser Regelung betroffen sein. Dabei ist eindeutig, dass es sich bei den Projekten um eine gewollte Nutzung von Konversionsflächen handelt, die nun nach jahrelangem Vorlauf von Seiten der Stadt nun durch komplett unterschiedliche Investoren umgesetzt werden soll. Wenn die Photovoltaik-Novelle also in der jetzigen Form umgesetzt würde, würde der lokale politische Wille - auf nicht verwendbaren Stadtbrachen Solarenergie einzusetzen - ausgehebelt. (Karl-Heinz Remmers)