Der Bundesrat hat am Vormittag dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Solarförderung zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt, ursprünglich TOP 82 auf der Liste des Bundesrats, sei vorgezogen worden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der photovoltaik. Die Länder hätten die zeitlich gestaffelte Absenkung der Photovoltaik-Vergütung verabschiedet. Ein Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, dass der Bundesrat Einspruch gegen die Novelle einlegen möge, fand keine Mehrheit, wie die Sprecherin weiter sagte.
Rheinland-Pfalz hatte im Antrag erklärt, dass der vom Vermittlungsausschuss vorgelegte Einigungsvorschlag nur zu einer Streckung der einmaligen Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung führe. Dem Ziel der Anrufung des Vermittlungsausschusses sei somit in keiner Weise Rechnung getragen worden. „Diese Streckung ist sogar kontraproduktiv, da sie den künstlichen Boom bei den Bestellungen für Solaranlagen verlängert“, hieß es im Antrag weiter.
Kompromissvorschläge für eine gemäßigte Absenkung der Einspeisevergütung oder eine Besserstellung der Vergütung von innovativen Produkten wie integrierte Dach- oder Fassadenanlagen, die in erster Linie aus deutscher und europäischer Produktion stammen, habe im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit gefunden.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun in Kraft treten. Der Bundestag hatte den Kompromiss bereits am Vortag abgenickt. Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Einspeisetarife rückwirkend zum 1. Juli für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent gekürzt werden. Am 1. Oktober wird es dann einen weiteren Kürzungsschritt geben. Dann werden die restlichen drei Prozent folgen, die zu den ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Kürzungen noch fehlen. (Sandra Enkhardt)