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Photovoltaik-Speicherförderung kommt ab Mai

Seit Wochen kursieren Details der geplanten Speicherförderung für Photovoltaik-Anlagen durch die Medien. Eine offizielle Verkündung des Programms gab es bislang aber nicht. photovoltaik erfuhr aus gut informierten Kreisen, dass die Einzelheiten zum Programm voraussichtlich Anfang nächster Woche veröffentlicht werden soll. Bereits am Dienstag kursierte aber eine Pressemeldung des bayerischen Photovoltaik-Unternehmen Enerix, dass die Bundesregierung neue Details herausgegeben habe. Auf Nachfrage zeigte sich, dass der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier bereits über das neue Speicherförderprogramm informierte. Demnach ist geplant, das neue KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 1. Mai zu starten.

Dabei sollen dezentrale Energiespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen durch zinsgünstige Darlehen der bundeseigenen KfW und Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums finanziell unterstützen. Die Förderung gilt für neu installierte Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem sowie für stationäre Batteriespeichersysteme, die nachträglich zu einer in diesem Jahr in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wie Holmeier schreibt. Die Anlagen dürfen eine Leistung von maximal 30 Kilowatt haben und müssen in Deutschland errichtet worden sein. Anträge können Privatpersonen, in-  und ausländische Unternehmen, kommunale und kirchliche Unternehmen, Landwirte sowie Freiberufler stellen. Aus einem Bankenschreiben der KfW geht hervor, dass die Tilgungszuschüsse des Umweltministeriums ausschließlich für die Investitionen in Batteriespeichersysteme gelten, nicht aber für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen gewährt werden. Der Kredit könne aber für die Gesamtinvestition beantragt werden.

Die Tilgungszuschüsse beliefen sich auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten für das Batteriesystem. Der Antrag für den Tilgungszuschuss wird zusammen mit dem Kreditantrag gestellt. Dieser könne über die Hausbank bei der KfW angefordert werden, sobald der Batteriespeicher installiert worden sei, heißt es in dem Rundschreiben. Die Laufzeit der zinsgünstigen Darlehen betrage fünf, zehn oder 20 Jahre. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung wird sein, dass die Photovoltaik-Anlagen maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung bestehe für die gesamte Zeit des Betriebs der Photovoltaik-Anlage, heißt es im Merkblatt der KfW, mindestens aber für 20 Jahre. Für die Batterie müsse zudem eine Zeitwertgarantie für den Zeitraum von sieben Jahren vorliegen, damit das Speichersystem als förderfähig gelte.

Beim Bundesumweltministerium sind derzeit offiziell keine Details zur neuen Speicherförderung zu bekommen. Eine Sprecherin verwies nur auf die Zusage von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), dass ein Programm mit zinsverbilligten Darlehen über die KfW und Tilgungszuschüssen in Höhe von 50 Millionen Euro in diesem Jahr aufgesetzt werden soll. (Sandra Enkhardt)