Dabei sollen dezentrale Energiespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen durch zinsgünstige Darlehen der bundeseigenen KfW und Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums finanziell unterstützen. Die Förderung gilt für neu installierte Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem sowie für stationäre Batteriespeichersysteme, die nachträglich zu einer in diesem Jahr in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wie Holmeier schreibt. Die Anlagen dürfen eine Leistung von maximal 30 Kilowatt haben und müssen in Deutschland errichtet worden sein. Anträge können Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen, kommunale und kirchliche Unternehmen, Landwirte sowie Freiberufler stellen. Aus einem Bankenschreiben der KfW geht hervor, dass die Tilgungszuschüsse des Umweltministeriums ausschließlich für die Investitionen in Batteriespeichersysteme gelten, nicht aber für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen gewährt werden. Der Kredit könne aber für die Gesamtinvestition beantragt werden.
Beim Bundesumweltministerium sind derzeit offiziell keine Details zur neuen Speicherförderung zu bekommen. Eine Sprecherin verwies nur auf die Zusage von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), dass ein Programm mit zinsverbilligten Darlehen über die KfW und Tilgungszuschüssen in Höhe von 50 Millionen Euro in diesem Jahr aufgesetzt werden soll. (Sandra Enkhardt)