Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Hautkrebs ist nun Berufskrankheit

Der helle Hautkrebs soll in Deutschland ab Januar 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Auch Solarteure könnten künftig von der Reglung profitieren.

Der  australische Schauspieler Hugh Jackman musste in diesem Jahr zum dritten Mal wegen Hautkrebs behandelt werden. Aber Jackmann ist kein Einzelfall. Solarteure, die viel Zeit bei ihrer Arbeit in der Sonne verbringen, könnten ebenso von der Krankheit betroffen sein. Ab Januar 2015 sollen der sogenannte helle Hautkrebs (Stachelzellkrebs) und Vorstufen davon (aktinische Keratosen) erstmals in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden.

Damit haben Arbeiter, die in ihrem Job lange Jahre regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mit. Dazu zählten neben Behandlung und Reha auch Renten und Entschädigungen. Zu den Betroffenen gehören Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte und Seeleute, aber auch Briefträger, Bademeister und Skilehrer. Bereits vor der Einführung der neuen Berufskrankheit wurden in Einzelfällen bisher 100.000 Euro an Patienten gezahlt. Die Unfallversicherung rechnet bereits mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs. (nhp)