Mieter mit Balkon oder Kleingärtner dürfen ihre Steckdosen-Solargeräte jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden. Die entsprechende Norm wurde überarbeitet und tritt am 27. April 2019 in Kraft.
Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Verabschiedet wurde sie in einem Normierungsverfahren vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Regeln für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen erarbeitet.
Stromzähler muss Rücklaufsperre haben
Beim Betrieb von Steckdosen-Solarmodulen, landläufig auch Balkonmodule genannt, ist zu beachten, dass sich der Stromzähler nicht rückwärts dreht. Dies gewährleisten zum Beispiel Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, scheiterte bisher jedoch häufig an deren mangelnder Kooperation, da nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte.
Netzbetreiber müssen Anmeldung durch Laien akzeptieren
Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. Diverse klimafreundliche Netzbetreiber haben dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden konservativer Netzbetreiber hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt, das von deren Webseiten heruntergeladen werden kann.
In Deutschland rund 40.000 Balkonmodule im Einsatz
Mit der neuen Norm werden auch in Deutschland EU-Vorgaben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis sind. Europaweit sind geschätzt mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang problemlos im Einsatz, in Deutschland soll deren Zahl bei 40.000 liegen. Die Sicherheit moderner Steckdosen-Solargeräte wurde durch die DGS, aber auch durch Gutachten renommierter Forschungsinstitute wie des Fraunhofer ISE und diverser Prüfinstitute wiederholt belegt.
Nächstes Ziel: Befreiung von der Anmeldepflicht
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hatte sich an diesem mühsamen Prozess intensiv beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen. Die Novelle der VDE-AR-N 4105 ist der zweite Erfolg der DGS-Arbeitsgruppe PVplug für die dezentrale und bürgernahe Solarenergie: 2017 erreichte das Team, dass die PV-Module an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden dürfen, jetzt führten Einsprüche von mehr als 900 Bürgerinnen dazu, dass eine zweite zentrale Normungs-Hürde beseitigt wurde.
Die Akteure, darunter auch die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy haben aber noch ein weiteres Ziel. Sie wollen eine Regelung wie in Luxemburg. Dort sind solche anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von jeder Anmeldepflicht befreit. (PF)
Dennoch sollten absolute Laien nicht einfach loslegen, denn die hauseigene Elektroinstallation spielt auch eine Rolle: Balkonmodule vom Fachmann anschließen lassen