Die Bafin gibt grünes Licht für die Verträge des Stadtwerkeverbunds Trianel. Demnach sind die Angebote Energiedach und Energieblock keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, hat die von Trianel entwickelten Musterverträge für Pachtdächer als unbedenklich bewertet. Dabei ging es um die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für die Pacht- und Betriebsführungsmodelle Energiedach und Energieblock. Ein Finanzierungsleasing (nach Paragraph 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 1. Alt KWG) kommt demnach damit nicht in Betracht.
Alle Stadtwerke, die Energiedach und -block anbieten, könnten nun sicher sein, dass die Verträge nicht als Finanzierungsleasing und damit als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft werden, sagt Trianel-Manager Michel Nicolai. Rund 40 Stadtwerke vertreiben derzeit die beiden Contracting-Angebote für Sonnenstrom und Wärme.
Von einem Leasing abgrenzt
Trianel hat gemeinsam mit der Kanzlei MPW Legal & Tax die Musterverträge durch die Bafin prüfen lassen. „Die Bafin hat am Beispiel des Energiedachs hervorgehoben, dass bei der Vertragsvorlage keine umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den jeweiligen Privathaushalt als Auftraggeber erfolgt und das Stadtwerk als Auftragnehmer zudem die Preisgefahr des Pachtzinses trägt“, erklärt Rechtsanwalt Michael Körber, Partner bei MPW Legal & Tax. Auch liege keine leasingtypische Abbedingung der Gewährleistungspflichten des Stadtwerks vor. Laut Bafin steht damit die Gebrauchsüberlassung gegenüber einer Finanzierungsfunktion maßgeblich im Vordergrund, betont der Anwalt.
So funktioniert das Modell: Die Stadtwerke übernehmen den Einbau beim Endkunden sowie die Investition, die Errichtung und die Betriebsführung der Anlage. Der Kunde wird zum Anlagenbetreiber, der die Anlage vom Stadtwerk pachtet und den erzeugten Strom für den Eigenverbrauch nutzt. Zur Optimierung des Eigenverbrauchs kann zusätzlich ein Energiespeicher mit eingebaut werden. (N. Petersen)