Steht eine Dachsanierung an, haben Indachsysteme gute Chancen. Optik und Funktion vieler Lösungen sind ausgereift. Sogar Denkmalschützer lassen sich überzeugen.
Rund 30 Indachsysteme sind derzeit am Markt verfügbar. Nicht wenige davon haben bereits eine lange Produktgeschichte vorzuweisen, sind ausgereift, vielfach verbaut und haben ihre Praxistauglichkeit auch über lange Zeiträume bewiesen.
Und dennoch: Steht die Planung einer Dachsanierung oder die Dacheindeckung eines Neubaus an, braucht es meist zuerst den festen Willen des Bauherrn, auf herkömmliche Dachziegel zu verzichten und stattdessen ein Photovoltaikdach zu installieren. Dann sind Architekten und Planer auch gern mit von der Partie, zumal ihnen eine Vielzahl von Produkten zur Auswahl steht.
Versuchen aber umgekehrt Hersteller oder einige wenige Architekten, potenzielle Kunden von solch einer Lösung zu überzeugen, kommt nahezu reflexartig die Frage: In wie viel Jahren amortisiert sich denn das? Da haben die vielen Wirtschaftlichkeitsberechnungen wohl eine tiefe Rille ins Bewusstsein gebrannt. Vergessen wird nur, danach zu fragen, wann sich ein konventionelles Dach mal amortisiert oder eine Fassade oder ein Auto. Indachlösungen sind teurer als ein konventionelles Dach, aber eben ein aktives Bauelement, das Energie produziert.
Vorbehalte längst überholt
Die Frage, ob die Mehrkosten in acht bis zehn Jahren auch wieder eingespielt werden, kann für die meisten Systeme je nach individuellem Projekt bejaht werden. Warum also haben es Indachlösungen immer noch so schwer? Optische Bedenken und Sorge um das Kraftwerk auf dem Dach bei Starkregen oder Hagel sind oftmals der Grund für die Ablehnung. Das wirtschaftliche Argument ist bei vorhandenem Kapital relativ leicht aufzulösen.
Dass selbst der Denkmalschutz kein Hinderungsgrund für die Installation einer Indachlösung sein muss, beweist das Beispiel einer denkmalgeschützten Scheune in Garmissen. Es ist längst nicht das Einzige seiner Art. Verbaut wurde hier eine Lösung von Nd-System. Das Komplettsystem ist seit 2009 auf dem Markt.
Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung, da sie in die alte Bausubstanz eingreifen, das Erscheinungsbild des Denkmals verändern und unter Umständen auch die prägende Umgebung eines Denkmals beeinträchtigen. Der Grad der Beeinträchtigung wird im Einzelfall genau geprüft, bevor sich die Denkmalschutzbehörde für oder gegen eine Solaranlage ausspricht. Dabei spielen die Gestaltung, die Farbe und Struktur der Module und die Integration der Anlagen in das Gebäude eine entscheidende Rolle.
Im Fall der Scheune in Garmissen im Kreis Hildesheim wurde von der Denkmalschutzbehörde die Verwendung schwarzer, rahmenloser Module, die Anpassung an die Dachgrate mit maßgeschneiderten Blindmodulen sowie die Wiederherstellung der Gratabdeckung in Schiefer – wie im alten Bestand – gefordert. Sollte ein Rückbau erforderlich werden, ist das Dach material- und formgerecht wiederherzustellen. (Petra Franke)
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Oktoberausgabe der photovoltaik, die am 13.10.2016 erscheint.