Das Bundesland Vorarlberg überbrückt die Förderpause für den Bau kleiner Photovoltaikanlagen. Da der zuständige Klima- und Energiefonds ab 15. Dezember keine Förderanträge für dieses Jahr mehr entgegen nimmt, springt ein landeseigenes Förderprogramm ein. Außerdem will Bregenz die Bewilligungspflicht für den Bau kleiner Solarstromanlagen kippen.
Das Bundesland Vorarlberg wird die Förderpause für kleine Photovoltaikanlagen bis fünf Kilowatt Leistung aus Landesmitteln überbrücken. Die Förderung solcher kleiner Anlagen läuft in der Regel über den Klima- und Energiefonds. Dort werden allerdings ab 16. Dezember keine Förderanträge mehr angenommen. Der Fonds nimmt seine Arbeit dann erst im kommenden Jahr wieder auf. Um die Kontinuität zu gewährleisten, hat sich die schwarz-grüne Landesregierung entschlossen, diese Pause durch ein eigenes Förderprogramm auszugleichen.
Anlage muss bis Ende März stehen
Mit diesem Landesförderprogramm wird der Bau von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal fünf Kilowatt unterstützt. Die Finanzierung erfolgt dabei über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), bei der die Förderanträge eingereicht werden müssen. Außer der Leistungsobergrenze gibt es dabei keine weiteren Beschränkungen in der Größe der Anlage. Die Förderung beträgt 275 Euro pro installiertes Kilowatt Leistung für dachparallel verlegte Anlagen. Entscheidet sich der Hausbesitzer für eine Indach- oder in die Fassade integrierte Anlage, bekommt er eine Förderung in Höhe von 375 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Anlagen bis spätestens zum 31. März 2015 errichtet und der Förderantrag bei der KPC vollständig eingegangen ist.
Keine Baugenehmigungspflicht für kleine Anlagen
Zusätzlich will Vorarlberg den Ausbau der Photovoltaik noch durch die Änderung des Baugesetzes weiter voranbringen. Wie der Österreichische Rundfunk (ORF) berichtet, plant die Landesregierung, den Bau von kleinen Dach- und Fassadenanlagen künftig von der Baugenehmigungspflicht auszunehmen. Diese Regelung soll auch rückwirkend für schon errichtete Anlagen sowie für solarthermische Anlagen gelten. Der Vorschlag der Landesregierung sieht aber auch eine Ausnahme vor. So können sich Gemeinden eine Bewilligungspflicht per Verordnung vorbehalten. Dies soll aber nur möglich sein, wenn es um ein schützenswertes Orts- oder Landschaftsbild geht. Die Regierung in Bregenz arbeitet derzeit noch an der Formulierung der Gesetzesnovelle. Wenn alles nach Plan läuft, soll sie noch Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten. (su)