Die Regelung der Antidumpingzölle gegen chinesische Solarimporte zwingen die Importeure zur Wachsamkeit. Sie müssen genau wissen, von wem sie Module kaufen, um nicht im Nachhinein Zölle bezahlen zu müssen.
Nachdem das Europäische Parlament Anfang Dezember den endgültigen Strafzöllen auf chinesische Importe von Solarzellen und Modulen zugestimmt hat, müssen die Importeure darauf achten, von wem sie Solarmodule und Zellen kaufen. Denn werden falsch deklarierte Produkte bezogen und kein Dumpingzoll bezahlt, drohen hohe Nachzahlungen.
Importeur haftet
Grundsätzlich haftet der Importeur für die richtige Verzollung der Ware. „Unternehmen müssen bei Import von Solarprodukten genau darauf achten, ob ihr Lieferant von der Vereinbarung erfasst ist“, warnt Isabel Ludwig, Zollexpertin bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Rödl & Partner. Die Regelungen machen den Import chinesischer Module und Zellen komplizierter, weil nicht alle Hersteller davon betroffen sind. Zusätzlich muss der Importeur wissen, wann die Obergrenze erreicht ist, bis zu der die vom Zoll befreiten chinesischen Hersteller ihre Ware in die EU einführen dürfen, ohne dass Strafzölle erhoben werden. „Werden die Antidumpingzölle nicht bezahlt, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden“, betont Ludwig. „Besonders gefährlich sind chinesische Produkte mit gefälschten Herkunftsangaben. Die Zollbehörden gehen diesem Betrug systematisch nach. Die Zeche für falsch deklarierte Produkte zahlen die Importeure. Kann dem Unternehmen nachgewiesen werden, am Betrug beteiligt zu sein, drohen ein Steuerstrafverfahren und in der Konsequenz Bußgelder, in schweren Fällen Gefängnis.“ Dann kann sich ein vermeintlich günstiger Import im Nachhinein schnell zum Verlustgeschäft entwickeln. Ein beliebter Weg, die Zölle zu umgehen sei, die Ware in asiatischen Nachbarländern umzudeklarieren und erst dann nach Europa einzuführen, betont die Expertin. Das fällt irgendwann auf. Denn steigt beispielweise die Einfuhr von Solarprodukten aus asiatischen Ländern wie Indonesien, Malaysia oder Singapur unverhältnismäßig stark, wird der Zoll darauf aufmerksam. Dann wolle die Kommission eine Untersuchung einleiten und dabei auch vor Ort den Ursprung der Ware unter die Lupe nehmen, sagt Ludwig.
Lieferbeziehungen genau prüfen
Dafür ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, kurz „OLAF“, zuständig. Stellen die Zollfahnder Unregelmäßigkeiten fest, oder wurde die Ware falsch deklariert, fallen die Zölle im Nachhinein an. Führt beispielsweise ein Importeur Module aus Malaysia ein und OLAF stellt danach fest, dass sie eigentlich aus China stammen, können die Zollzahlungen nachgefordert werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob das Unternehmen von den falschen Ursprungsangaben wusste. „Importeure von Solarprodukten sollten deshalb ihre Lieferbeziehungen sehr genau analysieren, den Ursprung ihrer Produkte feststellen und gegebenenfalls nachweisen können”, betont Ludwig. „Das Risiko der Nacherhebungen von Zöllen trägt immer der Importeur. Er haftet für die falsche Etikettierung im Ursprungsland, selbst wenn er nichts davon wusste.” (Sven Ullrich)