Der Deutsche Solarbetreiber-Club bietet nun eine anwaltliche Rechtsauskunft für Solarbetreiber. Einige Akteure bitten die rechtlichen Laien mit überhöhten oder sogar erfundenen Kosten und Gebühren zur Kasse, begründet der Verein die Initiative.
Als Kooperationspartner hat der Club die Karlsruher Kanzlei Nümann+Lang gewonnen. Deren Inhaber Peter Nümann ist seit Jahren Spezialist für Ökoenergien. „Anlagenbetreiber müssen sich von den Netzbetreibern und anderen Geschäftspartnern nicht alles gefallen lassen“, sagt Nümann. Beispiel: Von Willkür betroffen war beispielsweise ein Clubmitglied mit seiner im Jahr 2013 erweiterten Photovoltaikanlage. Der Netzbetreiber verlangte 140 Euro für eine angebliche Inbetriebnahmeprüfung. Als das Mitglied auf Anraten Peter Nümanns die Zahlung verweigerte und die Rechtsgrundlage der Rechnungsstellung verlangte, zog der Netzbetreiber die Forderung zurück.
So funktioniert die Rechtsauskunft: Mitglieder geben ihre Frage über ein Online-Formular ein und erhalten innerhalb einer Woche die verlässliche Antwort eines Rechtsanwalts. Beantwortet werden zum Beispiel rechtliche Fragen zur EEG-Vergütung und EEG-Umlage, zu Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung oder Vertragsfragen. Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist für Mitglieder kostenlos. Der Deutsche Solarbetreiber-Club setzt sich für die Bedürfnisse der Betreiber von rund 1,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland ein. Er wurde im Februar 2012 gegründet. (nhp)
Mehr Informationen: www.solarbetreiber.de