Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist in vollem Gange. Das Gesetz soll unter anderem eine Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtung für Photovoltaikmodule regeln.
Betroffen davon sind alle Unternehmen, die Solarmodule auf den deutschen Markt bringen. Dabei handelt es sich um Hersteller aber auch um Unternehmen, die Module importieren. Die Neufassung des ElektroG wird gerade erarbeitet und könnte im April 2015 in Kraft treten. Die gesetzliche Verpflichtung für eine Rücknahme von Solarstrombatterien gilt bereits heute. Basis ist hier des Batteriegesetzes (BattG).
Mit einer themenübergreifenden Veranstaltung am 20. Mai 2014 in Frankfurt am Main informiert der Bundesverband Solarwirtschaft über die Neuregelungen und alle weiteren Aspekte. Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen, die Photovoltaikmodulen und Batteriesystemen auf den Markt bringen wie Importeure, Händler und Hersteller. (nhp)
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