Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, hat ein deutliches Wort gesprochen: Statt neue Marktbarrieren für den Ausbau der Photovoltaik zu schaffen, sollen bestehende abgebaut und ihr Ausbautempo verdoppelt werden.
So lassen sich die Ergebnisse der Beschlüsse des Bundesrates vom Ende vergangener Woche zusammenfassen. Die Länderkammer forderte den Bundestag mit klarer Mehrheit auf, den Entwurf zum EEG 2021 zu überarbeiten.
Zehn Gigawatt Photovoltaik im Jahr
Die Länderkammer forderte den Bundestag außerdem auf, den Ausbau der Photovoltaik in den kommenden Jahren auf durchschnittlich zehn Gigawatt jährlich und damit deutlich stärker zu beschleunigen als bislang vorgesehen. Dazu solle auf einen Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien für den Ausbau von Solardächern auf Industrie- und Gewerbehallen weitgehend verzichtet werden.
Die geplante Einführung von Ausschreibungen für Solardächer war zuvor bei Industrie- und Handelsverbänden wie der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Handelsverband Deutschland und dem Bundesverband für Mittelständische Wirtschaft sowie bei Marktforschern auf Unverständnis gestoßen.
Eigenverbrauch stärken, EU-Richtlinie umsetzen
Gleichzeitig hat der Bundesrat bemängelt, „dass die Möglichkeiten des Eigen- und Direktstromverbrauchs mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stark zurückgedrängt werden“. Er spricht sich dafür aus, die technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung und den Betrieb kleiner Solarstromanlagen zu senken und die Rechte sogenannter „Prosumer“ zu stärken.
Das entspricht der Ende 2018 verabschiedeten Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschrieben wird. Diese Richtlinie muss spätestens bis Mitte nächsten Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden.
Keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bis 30 Kilowatt
Konkret forderte die Länderkammer, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt zu verzichten. Der Einbau kostspieliger Messtechnik soll bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von sieben Kilowatt statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab einem Kilowatt erfolgen und bei ausgeförderten Anlagen nicht erforderlich sein, so eine weitere Forderung des Bundesrates. (HS)
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