Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet zusammen mit den Ländern an einer Verwaltungslösung für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Soforthilfen für kleine Unternehmen durch die Länder. Die Soforthilfen werden dabei über die Länder abgewickelt, beispielsweise über die Landesförderbanken. In Niedersachsen wäre das beispielsweise die niedersächsische Landesförderbank, in Berlin die IBB.
Kernpunkte der Soforthilfen
Kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten können demnach finanzielle Zuschüsse beantragen. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen gibt es bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Mitarbeitern und bis 15.000 Euro bei bis zu zehn Mitarbeitern.
Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert werden, indem mit den Soforthilfen laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsmittel, Leasingraten beglichen werden können, schreibt die Regierung. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier als PDF.
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen umfassende Kreditprogramme für Unternehmen zur Verfügung. Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 ist bereits am 23.03.2020 gestartet. Anträge sind ab sofort möglich. Zahlreiche Unternehmen machen hiervon aktuell bereits Gebrauch.
Das KfW Programm 2020 steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro sollen die Kreditbedingungen verbessern. Das Faktenblatt finden Sie hier. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der KfW.
Bürgschaft bis 250.000 Euro
Neben Krediten steht auch das Instrument der Bürgschaften über die Bürgschaftsbanken zur Verfügung. Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.
Kursarbeitergeld für alle Unternehmen
Kurzarbeitergeld (KUG) können alle Unternehmen beantragen, selbst wenn sie nur einen Angestellten haben. Auf der Webseite der Arbeitsagentur erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über das Kurzarbeitergeld (KUG) informieren wollen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen, verspricht die Agentur. (nhp)
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