Der Thalheimer Modulhersteller Hanwha Q-Cells beruhigt seine Kunden. Von dem Rechtstreit zwischen Hanwha Q-Cells Japan und Kyocera um Patentverletzungen ist die Produktion in Sachsen-Anhalt nicht betroffen.
Der Modulhersteller Hanwha Q-Cells mit Sitz in Thalheim gibt Entwarnung. Die in Sachsen-Anhalt hergestellten Module sind nicht von der Klage des Konkurrenten Kyocera gegen Hanwha Q-Cells Japan betroffen. „Kunden von Q-Cells Solarprodukten und -lösungen in Japan und weltweit haben folglich keinerlei Auswirkungen durch den Rechtsstreit zu befürchten“, erklären die Thalheimer.
Gericht in Tokio muss entscheiden
Ob Hanwha Q-Cells tatsächlich Patente von Kyocera verletzt hat, wird jetzt das Bezirksgericht in Tokio entscheiden. Dort hatte der japanische Mischkonzern Kyocera Mitte Juli eine Klage eingereicht. Die Japaner behaupte, Hawha Q-Cells verletze mit der Verwendung einer Drei-Busbar-Elektrodenstruktur in seinen Modulen ein Patent, das Kyocera seit Juli 2012 in Japan hält. „Seitdem ist die speziell entwickelte Elektrodenstruktur ein wichtiger Bestandteil der Solarzellen des Unternehmens“, betont das Unternehmen. „Kyocera erachtet geistiges Eigentum als unverzichtbaren Vermögenswert des Unternehmens und wird die nötigen Maßnahmen ergreifen, um seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen und durchzusetzen.“ Die Elektrodenstruktur ist einer der entscheidenden Stellschrauben, mit denen die Effizienz von Solarzellen erhöht werden kann. Mit der Drei-Busbar-Struktur konnte Kyocera im Jahr 2004 den Wirkungsgrad von polykristallinen Solarzellen mit einer Katenlänge von 150 mal 155 Millimetern auf 17,7 Prozent steigern. Vor zehn Jahren war das der weltbeste Wirkungsgrad.
Hanwha Japan firmiert als Q-Cells
Hanwha Q-Cells streitet die Patentverletzung vehement ab. Die Drei-Busbar-Elektrodenstruktur sei bereits in den 1990er Jahren durch wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht worden, lange bevor Kyocera ein Patent darauf angemeldet hat, betont das Unternehmen. „Hanwha Q-Cells Japan sieht in dem Schritt von Kyocera daher eine einseitige Aktion“, erklären die Thalheimer in einer Mitteilung. Die Klage richtet sich aber ausschließlich gegen Hanwha Q-Cells Japan. Zwar ist das Unternehmen in die Strukturen von Hanwha Q-Cells integriert. Doch erst seit April 2013. Bis dahin verkaufte das Unternehmen seine Module unter dem Label Hanwha Japan. Erst mit der Übernahme von Q-Cells durch den südkoreanischen Hanwha-Konzern verkaufen auch die Japaner ihre Module unter dem Namen Q-Cells. „Wir bedauern, dass Kyoceras öffentliche Bekanntgabe zu Verunsicherung bei Kunden und zu negativer Aufmerksamkeit für das Unternehmen geführt hat“, erklärt Charles Kim, Geschäftsführer von Hanwha Q-Cells. „Ich kann unseren Kunden versichern, dass Q-Cells Produkte von der Klage nicht betroffen sind. Hanwha Q-Cells bleibt der zuverlässige Partner für innovative und hochqualitative Photovoltaikprodukte und Lösungen ‚Engineered in Germany‘ – in Japan und weltweit.“ (Sven Ullrich)