Die Novelle des Elektroaltgerätegesetzes ist auf dem Weg. Bis sie den Weg durch die Instanzen geschafft hat, wird aber noch fast ein Jahr vergehen.
Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) rechnet mit dem Inkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht vor Mitte des nächsten Jahres. Laut Ministerialdirigent Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium kann die Abstimmung der Ressorts in Berlin zum Referentenentwurf des Gesetzes noch im September abgeschlossen werden. Danach muss die Europäische Kommission die Novelle noch prüfen. Das soll bis zum Ende dieses Jahres geschehen. Im Januar soll sich dann das Bundeskabinett und der Bundestag im Februar des kommenden Jahres mit der Novelle beschäftigen. Die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause 2015 geplant.
Diskussionen sind im Gange
Der aktuell noch in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf enthalte laut Informationen beteiligter Kreise erwartungsgemäß nur noch wenige Detailänderungen. So hält das Bundesumweltministerium weiter an der Rücknahmepflicht des Handels fest, da eine Ausweitung des Sammelnetzes zur Erreichung der höheren Sammelziele nötig sei. Zudem enthält der Referentenentwurf eine Mindestdauer innerhalb derer sich die Kommunen entscheiden können, wie sie die Altmodule sammeln. Statt der geplanten drei Jahre, die die Kommunen Zeit für diese Entscheidung haben, sieht der Referentenentwurf eine Verkürzung auf zwei Jahre vor. Auch die Meldungen der Kommunen bei der Eigenvermarktung der Geräte werden entgegen des ersten Entwurfs nicht unverzüglich nach Abgabe der Geräte an die Erstbehandlungsanlage gefordert, sondern nunmehr auf eine monatliche Meldepflicht für die Kommunen reduziert. Erhalten bleiben die Bindung der Optierungen an das Kalenderjahr sowie die Ausweitung der Anzeigefrist auf sechs Monate. (su)