Frankreich hat die erweiterte EU-Richtlinie zur Behandlung von Elektroschrott in nationales Recht umgesetzt. Damit müssen die Hersteller von Solarmodulen ihre Produkte nach Ablauf der Lebensdauer einsammeln und recyceln.
Mit dem Dekret 2014-928 sind nun auch in Frankreich die Regelungen für das Einsammeln und das Recycling von Altmodulen klar. Mit dem Inkrafttreten des Dekrets am 23. August dieses Jahres müssen die Photovoltaikunternehmen in Frankreich ein System zum Finanzierung und Absicherung des Modulrecyclings etablieren, wenn sie weiterhin ihre Produkte in Frankreich verkaufen wollen. Mit der Umsetzung der erweiterten Elektroschrottrichtlinie (Waste Eletrical and Electronic Equipment – WEEE) in nationales Recht müssen alle Hersteller oder Importeure von Solarmodulen mit Sitz in Frankreich sicher stellen, dass nach dem Ablauf ihrer Lebensdauer die verkauften Module von den Anlagenbetreibern und anderen Kunden wieder abgeholt und recycelt werden.
Auch kleine Unternehmen sind betroffen
„Soweit die großen Hersteller von Photovoltaikmodulen betroffen sind, haben sie die regulatorischen Veränderungen schon längst erwartet und die Einhaltung der WEEE-Vorgaben sie bereits in ihre Prozesse integriert“, sagt Jan Clyncke, Präsident von PV-Cycle, der Organisation zum Modulrecycling der europäischen Photovoltaikbranche. „WEEE betrifft allerdings nicht nur die großen Hersteller sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen der Branche, die in Frankreich tätig sind“, warnt Clyncke. Schließlich definiert das Dekret als Produzenten alle natürlichen oder juristischen Personen, die ihren Sitz in Frankreich haben und Photovoltaikmodule unter ihrem eigenen Namen herstellen, verkaufen oder wiederverkaufen und solche Module importieren.
Solarmodule sind Haushaltselektronik
Das Dekret lässt den betroffenen Unternehmen keine Übergangsfrist. „Deshalb ist es wichtig, schnell zu reagieren“, betont Nicolas Defrenne, Leiter der Niederlassung von PV-Cycle in Frankreich. Außerdem sind die Photovoltaikmodule als Elektroartikel für den Gebrauch im Haushalt eingestuft, deren Behandlung finanziell abgesichert sein muss. „Die Klassifizierung von Photovoltaikmodulen als Haushaltselektronik wird zu einer deutlichen Gebühr für jedes neu verkaufte Modul führen, die beiseite gelegt werden muss, um die vorgeschriebene Behandlung der Altmodule abzusichern“, sagt Defrenne. (su)