Regelinsolvenz statt Insolvenz in Eigenverwaltung, dass hat die S.A.G. Solarstrom beschlossen. Das Regelinsolvenzverfahren soll am 1. März beginnen. Die Strategieberater von Roland Berger suchen Investoren.
Die S.A.G. Solarstrom AG soll nun doch in die Regelinsolvenz. Das hat der Vorstand des Freiburger Unternehmens gestern entschieden in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachverwalter. Bislang geht S.A.G. Solarstrom durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Voraussichtlich am 1. März 2014 soll es in ein Regelinsolvenzverfahren überführt werden. Ziel des Insolvenzverfahrens bleibe unverändert die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit allen Geschäftsfeldern, die vom Vorstand maßgeblich mitgestaltet werden, heißt es in einer Ad-hoc-Meldung von S.A.G.
Einfacher und schneller
S.A.G. Solarstrom hatte die Insolvenz in Eigenverwaltung am 13. Dezember 2013 beantragt. Das Eröffnungsverfahren habe gezeigt, dass bei Investoren und Gläubigern bislang nur wenige Erfahrungen mit dem vergleichsweise neuen Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorlägen, führt das Unternehmen in seiner Ad-hoc-Meldung aus. Nach übereinstimmender Einschätzung könne die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit den Mitteln des Insolvenzverfahrens in dem bekannteren Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden.
Roland Berger sucht Investoren
Im Rahmen des geplanten Restrukturierungsprozesses hat S.A.G. die internationale Strategieberatung Roland Berger Strategy Consultants damit beauftragt, einen Investorenprozess bezüglich eines Engagements bei der S.A.G. Solarstrom AG national wie international zu gestalten und zu begleiten. Die Beauftragung erfolgte im Einvernehmen mit dem vorläufigen Sachwalter Herrn Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg, Köln, und dem vorläufigen Gläubigerausschuss nach Evaluierung mehrerer erfahrener Spezialisten.
Erste Ergebnisse Anfang März
Derzeit erarbeitet der Vorstand der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Eigenverwaltung in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter sowie dem vorläufigen Gläubigerausschuss ein Konzept zur Restrukturierung der Unternehmensgruppe, um die langfristige Fortführung der Gesellschaft zu sichern. Ein erstes Ergebnis wird voraussichtlich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang März dieses Jahres vorliegen.
Das operative Geschäft läuft indessen, mit Einschränkung des Neugeschäfts im Anlagenbau, weiter. Aufgrund der Konzentration auf die Erarbeitung des Restrukturierungskonzepts werden sowohl der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 als auch die folgenden Zwischenfinanzberichte im Geschäftsjahr 2014 nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen veröffentlicht werden. (William Vorsatz)