Der Verursacher eines Produktmangels soll auch für diesen einstehen. Das ist die zentrale Forderung des Handwerks bei der anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten.
Stein des Anstoßes: Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet. „Der Verbraucher muss ein mangelhaftes Produkt ersetzt bekommen. Doch die Verlagerung der Haftungsverantwortung des Herstellers auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen“, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.
Handwerksvertreter klagen, dass in der Praxis Zeitaufwand und die daraus entstehenden Arbeitskosten oftmals höher als der Wert des Produktes. Das geht bisher zu Lasten der Handwerksbetriebe. Die Große Koalition hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und eine entsprechende Vereinbarung zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts im Koalitionsvertrag verankert. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine wissenschaftliche Expertengruppe beauftragt hat, Lösungswege zu eruieren“, sagt Schwannecke. Die Ergebnisse der Fachtagung „Wer trägt die Kosten mangelhafter Baumaterialien?“ von Ende Februar müssten in eine Korrektur des Gesetzeswortlauts münden, fordern die Handwerker. (nhp)