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Nachbesserung beim Energiesammelgesetz bringt keine Entlastung für Mieterstrom

Das Energiesammelgesetz, auch in seiner jetzt leicht abgemilderten Form, macht den Mieterstrom platt. Die Absenkung der Vergütung für Projekte über 40 Kilowatt Leistung fällt zwar nicht so hoch aus, wie ursprünglich geplant, aber für Mieterstromprojekte ist sie dennoch zu hoch.

Das Mieterstromgesetz wird durch das Energiesammelgesetz in der leicht entschärften Version vom 28.11.2018 faktisch beendet, der Mieterstromzuschlag geht mit den Nachbesserungen nur wenige Monate später auf Null. Die SPD hatte sich das Mieterstromgesetz auf die Fahnen geschrieben und konnte es gegen die Hardliner der Energiewendebremser in der CDU offenbar nicht verteidigen. Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag für Mieterstrom Verbesserungen angekündigt hatte und keine Verschlechterungen! Mit dem Energiesammelgesetz werden die Koalitionsparteien – trotz eines unzureichenden Volumens an Sonderausschreibungen für PV- und Wind-Großprojekte – von informierten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin als Bremser der dezentralen Energiewende in Bürgerhand wahrgenommen. (Petra Franke)

Lesen Sie dazu den Gastkommentar von Andreas Horn.