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AKTUELLE MELDUNGEN

Österreich startet in Kürze zweite Förderrunde

Die österreichische Ökostromabwicklungsstelle beginnt am 12. März mit der zweiten Runde der Photovoltaikförderung für dieses Jahr. Gleichzeitig startet die erste bundesweite Speicherförderung. Die Antragsteller müssen aber schnell sein, da die Anträge nach Eingangszeitpunkt gelistet werden.

Wie PV Austria mitteilt, beginnt die Antragstellung für die Investitionszuschüsse im Rahmen der zweiten Förderrunde am 12. März 2018. Bisher wurde dieses Datum als möglicher Starttermin genannt. Doch jetzt hat die für die Förderung zuständige Ökostromabwicklungsstelle (Oemag) dieses Datum bestätigt. Ab 17 Uhr des 12. März können die Anträge für die Förderung von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass noch nicht mit dem Bau der Anlage begonnen wurde und dass der Generator an oder auf dem Gebäude geplant ist. Freiflächenanlagen bekommen keinen Investitionszuschuss.

Investitionskosten genau ausrechnen

Die Höhe dieser Einmalvergütung ist von der Art der Installation abhängig. So bekommen künftige Betreiber von Aufdachanlagen einen Zuschuss von 200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Wird die Anlage in die Gebäudehülle integriert, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 50 Euro pro Kilowatt. Dabei ist die Gesamtförderung auf 30 Prozent der Investitionssumme gedeckelt. Unternehmen können abhängig von ihrer Größe 45 bis 65 Prozent der förderfähigen Kosten ansetzen. Diese ergeben sich aus der Differenz der Investitionskosten einer Solaranlage und den Investitionskosten einer weniger umweltfreundlichen Referenzanlage. Dazu kommen noch weitere Kosten, die nicht förderfähig sind. Diese sind in Paragraph 11 der Förderrichtlinie aufgelistet.

Zur gleichen Zeit beginnt auch erstmals die Vergabe einer bundesweiten Speicherförderung. Den Investitionszuschuss erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen, die einen Stromspeicher mit einer Mindestkapazität von 0,5 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Solarstromleistung in ihr System integrieren. Der Speicher darf ab eine Größe von zehn Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Photovoltaikleistung nicht übersteigen.

Bundesweite Speicherförderung beginnt

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen die Betreiber einen Investitionszuschuss von 500 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Auch hier ist die maximale Förderung auf 45 bis 65 Prozent der Kosten gedeckelt.

Insgesamt stehen für die Speicherförderung sechs Millionen Euro zur Verfügung. Im Topf für die Photovoltaikförderung liegen weitere neun Millionen Euro. Die Anträge werden nach Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Oemag gelistet und wenn die Förderung ausgebucht ist, nimmt die Abwicklungsstelle keine weiteren Anträge entgegen. Eine Reihung hinsichtlich des Eigenverbrauchsanteils wie bei der Tarifförderung erfolgt nicht. Sollte sich ein Hauseigentümer schon für diese Tarifförderung angemeldet haben und er will auf den Investitionszuschuss umsteigen, muss er vorher schriftlich den Tarifförderantrag zurückziehen. „Die Oemag ist berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen”, wissen die Branchenvertreter von PV Austria. „Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen, sogenannter Robots, nicht zulässig. Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung abgeschickt werden, geht die Oemag davon aus, dass diese nicht manuell, sondern mit Robots abgegeben wurden.” (su)