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AKTUELLE MELDUNGEN

Pachtvertrag mit Bafin abgestimmt

Die Bafin gibt grünes Licht für den Mustervertrag des Branchenverbands BSW-Solar. Dieser vermeidet die Einstufung der Pacht als Finanzierungsleasing. Denn das Thema sorgte in der Branche für einige Verunsicherung.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat einen Mustervertrag für die Verpachtung von Solarstromanlagen veröffentlicht. Dieser vermeidet die Einstufung der Pacht als Finanzierungsleasing. Das wurde nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigt.

Der BSW-Solar als Anbieter eines Mustervertrages hat sich in den vergangenen Wochen im Austausch mit der Bafin und verschiedenen Anwaltskanzleien für eine Klärung der Angelegenheit eingesetzt. Ergebnis: der nun vorliegende Mustervertrag.

Wer trägt das Risiko?

Ein Finanzierungsleasing liegt demnach nicht vor, wenn entweder das Risiko des zufälligen Anlagenuntergangs bei dem Eigentümer verbleibt oder aus dem Pachtvertrag während der gewählten Vertragslaufzeit keine Vollamortisation der Investitionskosten durch die Pachtzahlungen resultiert. Der geht aus einem Schreiben der Bafin an den BSW-Solar hervor.

„Alte BSW-Musterverträge können unverändert weiter genutzt werden, wenn der Verpächter der Neuanlage im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch Pachtzahlungen erwirtschaftet“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ob diese Voraussetzung gewahrt sei, sollte sicherheitshalber mit der Bafin im Einzelfall geklärt werden. „Wer diesen Aufwand scheut, sollte auf unsere Neufassung des Mustervertrags umsteigen, die allen bisherigen Käufern automatisch kostenlos zugeschickt wird“, empfiehlt Körnig. Auch neue Investoren ersparen sich mit Hilfe des geprüften Mustervertrages den Aufwand einer Einzelprüfung.

Höhere Anforderungen

Hintergrund: Die Bafin hatte in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine Photovoltaikanlage als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft. In der Folge führte dies zur Verunsicherung innerhalb der Branche, weil Finanzierungsleasing erlaubnispflichtig ist und zu wesentlich höheren Anforderungen an den Verpächter führt. (nhp)

Der Mustervertrag liegt hier.