Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende Februar den Kundenanlagenstatus eines regenerativen Energieversorgungssystems für ein Wohngebiet anerkannt. Das Projekt umfasst 143 Abnahmestellen. Damit weitete das OLG Düsseldorf die zulässige Grenze von Kundenanlagen nach oben deutlich aus. In der Konsequenz hat das Urteil für die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten erhebliche Bedeutung.
Wirtschaftlich als Kundenanlage
Die Einstufung von Stromleitungsanlagen als Kundenanlage im Sinne von Paragraf 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist maßgebend dafür, ob für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke netzentgeltrechtliche Entlastungen gewährt und Fördermittel nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Anspruch genommen werden können. „Deshalb ist der Kundenanlagenstatus häufig der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit und damit letztlich für die Realisierung klimaschützender Energieversorgungskonzepte“, erläutert Rechtsanwalt Joachim Held von Roedl & Partner in Nürnberg. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VI-3 Kart 729/19 beim OLG Düsseldorf einsehbar.
Vor der letzten Hürde
Nun hat die Gegenseite, vertreten durch die Bundesnetzagentur und die Netze BW dagegen Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Sache liegt nunmehr beim Bundesgerichtshof. Allerdings sind die Aussichten sehr gut, dass das Urteil aus Düsseldorf höchstrichterlich bestätigt wird.
Um die Sache bis zum Ende durchzufechten, werden noch finanzielle Mittel benötigt. Denn die Blockade durch die BNA und den Netzbetreiber hat die ursprüngliche Betreibergesellschaft bereits an den Rand der Möglichkeiten getrieben. Nun bittet uns Roedl & Partner, der Rechtsbeistand der Arealbetreibergesellschaft, um Unterstützung.
Der Ruf nach Hilfe
Weil das Urteil von fundamentaler Bedeutung für größere Mieterstromprojekte ist, ruft die photovoltaik-Redaktion zur Unterstützung auf. Denn leider verfügt die Arealbetreibergesellschaft nicht über ausreichende Mittel, um das abschließende Rechtsbeschwerdeverfahren alleine
zu finanzieren. Ohne eine Verteidigung gegen die Rechtsbeschwerde würde das Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben, die für Mieterstromprojekte günstige Rechtslage wieder beseitigt. . „Insofern sind wir auf der Suche nach Unterstützern, die bereit wären, sich an der Finanzierung und dem Verfahrenskostenrisiko für dieses Verfahren aus strategischen Gründen zu beteiligen“, schreibt Rechtsanwalt Joachim Held von Roedl & Partner an die photovoltaik-Redaktion.
Hierzu bittet er um Spenden zugunsten der Arealbetreibergesellschaft, die er treuhänderisch bis zum Abschluss des Verfahrens verwaltet. „Nach Verfahrensabschluss würden wir den Klagefonds entsprechend abrechnen und den vor allem im Fall des Obsiegens zu erwartenden Überschuss anteilig zurückerstatten“, stellt der Anwalt in Aussicht. Eine Treuhandvereinbarung und weitere Informationen zur Unterstützung liegen vor. (HS)
Interessierte Unterstützer richten sich bitte direkt an RA Held: joachim.held@roedl.com