Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband hat Vorschläge für die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Photovoltaikanlagen gemacht. Damit soll vor allem die Akteursvielfalt erhalten bleiben, wie es von der Bundesregierung angedacht ist.
Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) hat seine Vorschläge für die Ausgestaltung der Ausschreibung von Photovoltaikleistung veröffentlicht. Die Vorschläge gehen gleichzeitig dem Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Konsultation zur entsprechenden Verordnung zu. Mit seinen Vorschlägen bezieht sich der DGRV ausdrücklich auf das Ziel von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), die Akteursvielfalt beim Bau von großen Solarstromanlagen erhalten zu wollen. „Kleine und mittlere Unternehmen dürfen bei den Ausschreibungen nicht benachteiligt werden“, betont Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. Schließlich will die Bundesregierung mit dem Ausschreibungsdesign ein wettbewerbliches Verfahren schaffen, das nach wie vor eine breite Bürgerbeteiligung ermöglichen soll. „Genau dies ist jedoch nicht geregelt“, sagt Ott. „Wenn für alle Akteure die gleichen Bedingungen herrschen, dann haben kleine und mittlere Unternehmen aufgrund ihrer Größe und regionalen Verbundenheit klar das Nachsehen. Ein einfaches, verständliches und transparentes Bieterverfahren allein reicht eben nicht aus, um die Chancengleichheit im Wettbewerb zu gewährleisten.“
Zwei Anlagensegmente einführen
Deshalb hat die vom DGRV und seinen Mitgliedsverbänden getragene Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ein Positionspapier erarbeitet, das kleinere und mittlere Betreiber wie Energiegenossenschaften berücksichtigt. Als lokale Unternehmen projektieren diese üblicherweise nur ein größeres Projekt in ihrer Region. Sie können im Gegensatz zu größeren Marktakteuren die Projektierungsrisiken nicht auf mehrere Alternativen verteilen. Würden sie über eine Ausschreibung die Förderberechtigung nicht erhalten, könnte sich dies existenzgefährdend auswirken. Deshalb hat der DGRV die Sorge, dass sich wenige große Anbieter den Markt für erneuerbare Energien aufteilen und die Preise nach oben treiben werden. Um das Risiko für die kleinen und mittleren Unternehmen zu minimieren, schlägt der DGRV deshalb vor, die bereits in die Planung eingeflossenen Kosten auszugleichen. „Zur Verhinderung von missbräuchlichen Geschäftsmodellen in diesem Zusammenhang sollten die Planungskosten nur pauschalisiert pro MW erstattet werden“, schlägt der DGRV vor. Die dafür notwendigen Gelder könnten aus einem Risikoabsicherungsfonds stammen, in den die sich am Bieterwettbewerb beteiligten Unternehmen einzahlen. Außerdem könnten dafür die Strafen aufgewendet werden, die Unternehmen zahlen, wenn sie ein Projekt nicht realisieren, für das sie eine Einspeisevergütung in der Auktion gewonnen haben. Sollten die Mittel dann immer noch nicht ausreichen, schlägt der DGRV vor, den Aufwendungsersatz über die KfW zwischenzufinanzieren.
Wechselstromleistung ausschreiben
Ein zweiter entscheidender Vorschlag des DGRV betrifft die direkte Konkurrenz zwischen großen und kleinen Bietern. So sollten insgesamt vier Ausschreibungsrunden jährlich stattfinden. Dabei sollten insgesamt drei Viertel im Segment Großanlagen mit einer Liestung zwischen fünf unf 25 Megawatt ausgeschrieben werden. Das restliche Viertel – immerhin 150 Megawatt pro Jahr – sollte dann im Segment der kleineren Anlagen mit einer Leistung bis fünf Megawatt vergeben werden. Außerdem sollte vor allem ausschließlich die Wechselstromleistung der Anlagen ausgeschrieben werden. Das würde mehr installierte Leistung erlauben, ohne dass das Netz und die Stromkunden zusätzlich belastet werden. (Sven Ullrich)