Bei der Kombination von Photovoltaik, Stromspeichern und BHKW offenbaren sich gravierende bürokratische Hürden. Denn Strom aus BHKW wird ganz anders vergütet und versteuert als Sonnenstrom, vor allem bei Eigenverbrauch.
Jörg Tappeser aus Schwerte ist sauer: Der erfahrene Solarteur hat für einen Kunden eine kluge Systemlösung installiert: Zehn Kilowatt Photovoltaik, ein BHKW (Erdgas) und ein ausreichend dimensionierter Stromspeicher. „technisch gesehen, ist das eine sinnvolle Kombination, ohne Frage“, sagt er. „Wenn man einen Stromspeicher einbaut, kann sich ein geeignetes Gebäude durchaus komplett versorgen, ohne Stromleitung vom Netz. Auf alle Fälle ist ein BHKW sinnvoller als eine einfache Gastherme, die nur Wärme abgibt. Das BHKW erzeugt Wärme und Strom, es nutzt den kostbaren Brennstoff Erdgas viel besser aus und hat einen viel höheren Wirkungsgrad.“
Die Anlage versorgt einen Handwerksbetrieb mit Büros, Werkstätten und angeschlossenem Wohnhaus – mit Strom und Wärme. „Verbaut wurde ein Dachs von Senertec, sowie einem Symo und einem Symo Hybrid von Fronius mit der Hochvoltbatterie von Fronius gekoppelt“, berichtet Tappeser. „Der Dachs hat 5,4 Kilowatt elektrische Leistung und bis zu 15 Kilowatt thermischer Leistung. Für den Sommerstrom laufen zehn Kilowatt Photovoltaik auf dem Dach. BHKW und Photovoltaik beladen gemeinsam die Fronius-Batterie.“
Der Kunde ist hochzufrieden, aber der Energieversorger nicht. Denn es kam heraus, dass BHKW und Photovoltaik steuerrechtlich und bei der Abrechnung durch den Energieversorger grundverschieden behandelt werden. „Das wurde uns und unserem Netzversorger erst klar, als wir die Anlage installiert hatten“, erzählt der Solarteur. „KWK-Strom wird vergütet, auch bei Eigenverbrauch. Solarstrom hingegen muss versteuert werden. Fließen beide Ströme in der Speicherbatterie zusammen, kriegen Sie das buchhalterisch nicht mehr auseinander.“
Man könnte das Problem durch zusätzliche Zähler lösen, wenn sich die beiden Ströme nicht im Stromspeicher treffen würden. „Aus dem Speicher entnommener Strom für den Eigenverbrauch lässt sich kaum genau zuordnen“, meint Tappeser. „Da liegt der Hase im Pfeffer. Die Abrechnung des Energieversorgers umfasst 19 Seiten, um die bilanziellen Anforderungen aus EEG und KWK-Gesetz zu erfüllen.“
Deshalb sollte es bei der anstehenden Novelle des EEG auch darum gehen, die Spielregeln mit anderen dezentralen Generatoren zu harmonisieren. Denn im Grunde genommen hapert die Sache – wieder einmal – an bürokratischem Unsinn. „Wir mussten schon mehrere Kundenanfragen ablehnen, weil wir eine solche Konfiguration beim Netzbetreiber nicht mehr durchkriegen“, klagt Tappeser. „Der Aufwand für die Abrechnung ist viel zu hoch. Das ist superschade, wenn wir diese Möglichkeit verlieren.“ (Heiko Schwarzburger)
Den vollständigen Dialog mit Jörg Tappeser lesen Sie im Märzheft von photovoltaik, das am 3. März 2016 erscheint. Inhaber eines Abos können den Beitrag auch im Internet oder als E-Paper lesen.
Lesen Sie zum Thema BHKW auch unser aktuelles E-Paper BHKW. Darin finden Sie eine ausführliche Übersicht über die am Markt erhältlichen Blockheizkraftwerke (bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung) und die Details des neuen KWK-Gesetzes, das seit Januar 2016 gilt.