Der BSW Solar sieht im heute verabschiedeten Mieterstromgesetz zwar ein positives Signal für Energie- und Wohnungswirtschaft. Doch gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Markthürden zu beseitigen. Versorger wie Naturstrom können der Immobilienwirtschaft bei der Umsetzung unter die Arme greifen.
Nur verhaltenen Applaus ist der Photovoltaikbranche das verabschiedete Mieterstromgesetz wert. Zwar sehen alle Vereinigungen, Verbände und Unternehmen in diesem Gesetz einen Fortschritt zu den vorhergehenden Rahmenbedingungen. Doch gibt es viel Nachverbesserungsbedarf.
So sieht der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW Solar) das Gesetz zwar als einen „Weckruf für die urbane Energiewende“. „Wohnungsbaugesellschaften werden nun hoffentlich vielerorts gemeinsam mit Stadtwerken auf Mieter zugehen und ihnen lokal erzeugten Solarstrom zu attraktiven Tarifen anbieten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. Zahlreiche Unternehmen hätten in den letzten Jahren bereits Erfahrungen gesammelt, wie auch auf Mietwohngebäuden verbrauchsnah Solarstrom erzeugt werden könne, sagt Körnig. „Das jetzt beschlossene Mieterstromgesetz ermöglicht einen wichtigen Schulterschluss zwischen der Energie- und Wohnungswirtschaft. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung.“
Marktbarrieren beseitigen
Allerdings müsse in der nächsten Legislaturperiode das Parlament die Aufgabe angehen, weitere Markthürden zu beseitigen. So müssten die steuerlichen Barrieren für die Wohnungswirtschaft abgebaut und zumindest kleine Betreiber von Solaranlagen zur Versorgung von Mietern von den Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. „Für sie ist der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig, wenn sie Mieter in einer Einliegerwohnung mit Solarstrom von eigenen Hausdach versorgen“, kritisiert der BSW Solar.
Versorger kooperieren mit Hauseigentümern
Die Möglichkeiten der Immobilienwirtschaft, selbst in Mieterstromlösungen zu investieren, sind weiterhin eingeschränkt, betont der Ökoenergieanbieter Naturstrom. Das Düsseldorfer Unternehmen bemängelt, dass das Mieterstromgesetz nicht von den notwendigen Änderungen bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer flankiert wird. Doch Versorger wie Naturstrom können diese Lücke mit eigenen Leistungsangeboten füllen. Sie übernehmen den Anlagenbetrieb und damit ist der Hauseigentümer aller Pflichten ledig. Zudem bleiben seine Steuervergünstigungen erhalten. „Wir werden intensiv daran arbeiten, trotz kleinerer Schwächen des Gesetzes Mieterstrom für die gesamte Immobilienwirtschaft und in allen Anwendungsfällen nutzbar zu machen und so in ganz Deutschland Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen“, verspricht Tim Meyer, Vorstand bei Naturstrom. (su)