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Neuregelung für abschaltbare Lasten beschlossen

Die Bundesregierung hat neue Regelungen für die Bereitstellung abschaltbarer Lasten beschlossen. In Zukunft werden diese Lasten wöchentlich ausgeschrieben. Dafür steigt die Nachfrage um 500 Megawatt. Für die Stromkunden bleiben die Kosten für die Bereitstellung abschaltbarer Lasten marginal.

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Verordnung über abschaltbare Lasten (ABLAV) beschlossen. In der Verordnung ist geregelt, in welchem Umfang in welchem Rhythmus die abschaltbaren Lasten ausgeschrieben werden. Bei solchen Lasten handelt es sich um große Verbraucher, die ihre abgeforderte Leistung innerhalb eines bestimmten Rahmens und eines vorgegebenen Zeitraums so weit reduzieren können, damit sie zur Stabilität des Übertragungsnetzes beitragen können.

Ausschreibung jetzt wöchentlich

Die zentrale Änderung bezieht sich auf den Rhythmus der Ausschreibung von abschaltbaren Lasten. Bisher haben die Netzbetreiber die Abschaltleistung monatlich ausgeschrieben. Um eine höhere Wettbewerbsintensität zu erreichen, muss die Leistung der abschaltbaren Lasten in Zukunft wöchentlich ausgeschrieben werden. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch einen niedrigeren Preis für die zur Verfügung gestellte Abschaltleistung.

500 Megawatt mehr ausgeschrieben

Dieser niedrigere Preis wird aber auch durch die Erhöhung der Nachfrage erzielt. Bisher haben die Übertragungsnetzbetreiber jeden Monat 500 Megawatt an sofort abschaltbarer Verbrauchsleistung ausgeschrieben. Dazu kamen noch einmal 500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten. Diese Leistungsgrenzen wurden jetzt um jeweils 250 Megawatt erhöht, so dass in Zukunft nicht mehr monatlich ein Gigawatt, sondern wöchentlich 1,5 Gigawatt Abschaltleistung ausgeschrieben werden.

Preise neu geregelt

Als dritte zentrale Änderung senkt die Bundesregierung die maximalen Preise, die bei den Ausschreibungen erzielt werden können. Vor allem beim Leistungspreis hat die Bundesregierung die Preisspirale leicht nach unten gedreht. Dieser wird allein auf die Bereitstellung der abschaltbaren Leistung fällig. Er muss also bezahlt werden, auch wenn die Netzbetreiber die Leistung gar nicht abfordern. War der Leistungspreis bisher auf 2.500 Euro pro Megawatt Abschaltleistung festgesetzt, wird auch der Leistungspreis in Zukunft wettbewerblich ermittelt. Dieser ist aber auf 500 Euro pro Megawatt gedeckelt. Da die Leistung aber jetzt wöchentlich ausgeschrieben wird, kostet der Leistungspreis im Monat immer noch gut 2.000 Euro pro Megawatt. Der Arbeitspreis, also die Kosten, die fällig werden, wenn die Last tatsächlich abgeschaltet wird, bleibt hingegen bei maximal 400 Euro pro Megawatt Abschaltleistung. Allerdings kann dieser – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – auch unter 100 Euro pro Megawatt sinken.

Kosten steigen nur marginal

Die Kosten für die abschaltbaren Leistungen werden über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt, wobei dieser Aufschlag bundesweit einheitlich ist. Schließlich verrechnen die Übertragungsnetzbetreiber die finanziellen Belastungen aufgrund der Anforderung abschaltbarer Lasten untereinander. Durch die Änderung der ABLAV rechnet die Bundesregierung mit Mehrkosten von etwa fünf Millionen Euro pro Jahr. Das würde die Stromkunden vier Cent jährlich mehr kosten. Der Teil der Netzentgelte, die auf die Bereitstellung abschaltbarer Lasten zurückgeht, bleibt damit marginal und steigt moderat von 25 auf 29 Cent pro Jahr. (Sven Ullrich)