Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann und Siebert hat nun den Solidarfonds Nullverbrauch eingerichtet. Denn ein Rechtsstreit mit dem Versorger ist für einen einzelnen Kläger zu aufwendig. Solaranlagenbetreiber mit Volleinspeisung werden vom Grundversorger immer wieder aufgefordert, einen extra Vertrag abzuschließen.
Denn bei Dunkelheit könnten einige Wechselrichter, die Anlagenüberwachung und andere Komponenten der Solaranlage im Standby-Betrieb Strom verbrauchen. Die eventuelle Strommenge muss laut Stromversorger zwingend erfasst werden. In Rechnung gestellt werden neben den Zählerkosten, dem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde auch eine deftige Grundgebühr.
Schnell kommen so Rechnungsbeträge von um die 100 Euro jährlich zusammen. Und das auch dann, wenn keine Kilowattstunde verbraucht wird. Wer widerspricht, erhält Mahnungen und nicht selten Sperrandrohungen zum Solaranschluss. Soweit die seit bekannte Ausgangssituation. Kaum ein Betroffener hat sich bisher gegen die Abrechnung der Null- oder minimalen Strombezüge von Solarstromanlagen gerichtlich gewehrt. Denn für jeden Einzelnen ist das Prozessrisiko angesichts der verhältnismäßig geringen Beträge zu hoch. Denn bereits die gesetzlich festgelegten Kosten von Anwälten und Gericht übersteigen bei wenigen hundert Euro Streitwert schnell die streitige Forderung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann und Siebert hat deshalb hat den “Solidarfonds Nullverbrauch" eingerichtet. Auf Grundlage des Fonds wird den über den Umgang mit Forderungen, der Zurückweisung der Sperrungen und das Verhalten bei Mahnbescheiden informiert und zudem eine Hotline angeboten. Außerdem will die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausgewählten Fall die Vertretung in einem Musterverfahren übernehmen, auf dessen Ergebnis sich alle Beteiligten berufen können. Wer mitmachen möchte, muss einen Einzelbeitrag von 90,29 Euro beisteuern. Die Einzelbeträge will die Kanzlei Nümann erst dann einziehen, wenn der Solidarfonds mit mindestens 100 Beteiligten zustande kommt. (nhp)
Weitere Infos gibt es hier: www.nullverbrauch.de