Zum Jahreswechsel wird Swissgrid die Netze weiterer zehn Stromversorger übernehmen. Die Elektrizitätsunternehmen bekommen dafür Aktien an Swissgrid und ein Darlehen.
Der eidgenössische Netzbetreiber Swissgrid wird weitere Übertragungsnetze übernehmen. Der Verwaltungsrat von Swissgrid hat einen entsprechenden Beschluss gefasst und die dazu notwendige Kapitalerhöhung bei den Aktionären beantragt. Der provisorische Gesamtwert dieser Netze beträgt 306 Millionen Franken, wobei die erste Bewertungsanpassung im vierten Quartal 2015 durchgeführt werden wird. Die Übernahme soll zum 5. Januar 2015 erfolgen.
Übernahme mit Aktien finanziert
Um die Übernahme zu finanzieren, bekommen die alten Netzbetreiber den Preis für ihre Netze zu 30 Prozent als Aktien an Swissgrid ausgezahlt. Die restlichen 70 Prozent werden als Darlehen entschädigt. Dafür will der Netzbetreiber im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien im Nominalwert von 37,1 Millionen Franken neu schaffen. Mit dieser Kapitalerhöhung steigt das nominale Aktienkapital von Swissgrid auf 313,4 Millionen Franken. Durch die Entschädigung der alten Netzbetreiber mit Aktien wird Swissgrid dann 31 statt bisher 21 Aktionäre haben.
Swissgrid unter öffentlicher Kontrolle
Damit finanziert Swissgrid die jetzt geplanten Übernahmen auf die gleiche Weise wie die der vergangenen beiden Jahre. Bereits 2013 hatte Swissgrid bereits den Großteil des Schweizerischen Übertragungsnetzes übernommen. Zum 6. Januar dieses Jahres wurden der Netzgesellschaft weitere Netze übertragen. Swissgrid hat jetzt schon angekündigt, dass in naher Zukunft weitere Übernahmen vorgesehen sind. Damit geht die Schweiz einen weiteren Schritt in Richtung Monopolisierung des Übertragungsnetzes, während der Strommarkt selbst liberalisiert werden soll. Allerdings sind die Aktionäre von Swissgrid die bisher 21 – ab 5. Januar 2015 dann 31 – Elektrizitätsunternehmen, deren Netze Swissgrid übernommen hat. Die Elektrizitätsunternehmen selbst befinden sich wiederum im direkten oder indirekten Mehrheitsbesitz der Kantone oder Gemeinden. Zudem verlangt das Stromversorgungsgesetz, dass die Mehrheit der Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrates sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von Swissgrid nicht Unternehmen angehören dürfen, die direkt oder indirekt eine Tätigkeiten in den Bereichen Elektrizitätserzeugung oder Stromhandel ausüben. Als dritte Absicherung gegen die konkrete Monopolisierung steht Swissgrid unter der Aufsicht der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. (su)