Bisher haben sich nur wenige potenzielle Betreiber von Solaranlagen, die noch nicht gebaut sind, für eine Variante der Förderung entschieden. Das sollten sie schnell machen. Denn sie werden sonst der großen Einmalvergütung zugeteilt oder die Fördermittel bleiben für andere Anlagen blockiert.
Der Schweizer Branchenverband Swissolar will das Fördervolumen für Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt sichern. Deshalb sollten die Investoren und Projektierer, die den Bau einer solchen Anlage geplant haben, jetzt entscheiden, ob der Generator tatsächlich realisiert wird. Denn die Mittel für solche Projekte, die zur Förderung angemeldet, aber noch nicht gebaut sind, werden zunächst reserviert.
250 Millionen Franken in der Schwebe
Dieses Geld steht für Projekte, die tatsächlich realisiert werden, aber weiter unten auf der Warteliste zur Förderung stehen, nicht zur Verfügung. Dadurch steigen die Hürden, eine Solaranlage zu planen und zu errichten. Grundsätzlich besteht sogar die Gefahr, dass die Fördermittel verloren gehen, wenn die Anlagen nicht gebaut werden. Nach Angaben von Swissolar geht es hier um immerhin über 250 Millionen Schweizer Franken. Das reicht für den Bau von mehr als 782 Megawatt Anlagenleistung. Deshalb sollten die Projektierer und Investoren, die jetzt schon wissen, dass sie das geplante Projekt nicht realisieren, dies bei der Pronovo anzeigen. Diese hat die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien übernommen.
Gut 3.000 Anlagen noch nicht gebaut
In der Schweiz sind derzeit 3.055 Anlagen zur Förderung angemeldet, die nicht nicht gebaut wurden. Davon haben sich 336 zukünftige Anlagenbetreiber bei der Pronovo gemeldet und sich entschieden, ob sie weiterhin auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bleiben wollen oder lieber die Einmalvergütung in Anspruch nehmen. Immerhin 2.719 potenzielle Anlagenbetreiber haben dieses Wahlrecht nicht ausgeübt. Das sind die Anlagenbetreiber, die jetzt tätig werden müssen.
Warteliste ist lang
Hier sind auch die Planer und Solarteure gefragt, die die betroffenen Anlagen bearbeiten. Sie sollten ihre Kunden darüber informieren, welchen Möglichkeiten bestehen. Zum einen haben sie die Möglichkeit, die große Einmalvergütung zu bekommen. Das heiß, sie erhalten dann einmalig einen Investitionszuschuss in Höhe von 1.400 Franken. Dazu kommen noch 300 Franken pro Kilowatt installierter Leistung. Entsprechen muss dann der Planer die Wirtschaftlichkeit der Anlage neu berechnen und kann diese aber an das aktuelle Preisniveau für Solaranlagen anpassen. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Auszahlung des Investitionszuschusses bis zu sechs Jahre dauern kann, weil die Warteliste lang ist.
Reservierte Fördermittel freigeben
Soll es schneller gehen und leistet der Generator nur knapp über 100 Kilowatt kann der Planer auf eine Einmalvergütung für Kleinanlagen umstellen. Dann müsste zwar die Anlage etwas kleiner ausgelegt werden. Dafür gibt es aber zum einen mehr Geld. Der der Grundbetrag erhöht sich dann auf 1.600 Franken und der Leistungsbetrag auf 340 Franken pro Kilowatt. Zum anderen erfolgt die Auszahlung schneller. Derzeit rechnet das Bundesamt für Energie (BFE) mit zwei Jahren Wartezeit.
Sollte die Anlage aber gar nicht realisiert werden, fordert Swissolar auf, bei der Pronovo eine schriftliche Rückzugsbestätigung der Anmeldung zur Förderung einzureichen, damit die für diese Anlage reservierten Fördermittel nicht blockiert bleiben. (su)