Zusammen besser aufgestellt: In Zeiten eines schwächelnden Marktes sind neue Geschäftsmodelle notwendig. Die Lösung liegt in Komplettsystemen. Die Kooperation zwischen verschiedenen Spezialisten kann dabei ein entscheidender Vorteil sein.
Während andere Systemanbieter aufgrund des unsicheren Marktes in Deutschland ins Schleudern geraten, gründet der Mannheimer Energieversorger MVV Energie einen branchenübergreifenden Anbieter von Komplettlösungen namens Beegy. MVV Energie holt dazu den Photovoltaikgroßhändler Baywa, den irischen Wärmepumpenhersteller Glen Dimplex und den Münchner Softwarespezialisten Greencom Networks mit ins Boot.
Jedes einzelne Unternehmen bringt seine spezielle Erfahrung in das Gemeinschaftsunternehmen ein, um Komplettlösungen zur Strom- und Wärmeversorgung und zur Systemintegration für jeden Kunden spezifisch zu entwickeln. „Die Energieversorgung wird immer erneuerbarer, dezentraler und intelligenter. In den neuen Gemeinschaftsunternehmen führen wir die Kompetenzen aus unterschiedlichen Branchen zusammen und entwickeln daraus gemeinsame Angebote für eine nachhaltige Energieversorgung auf allen Ebenen“, erklärt Ralf Klöpfer, als Vorstandsmitglied bei der MVV Energie für den Vertrieb verantwortlich.
„Der Fokus der Partner liegt auf dem jeweils eigenen Kerngeschäft und einer gemeinsamen sowie strukturierten Vertriebsstrategie, damit wir auf die großen Herausforderungen des Marktes schnell und mit dem nötigen Technologievorsprung reagieren können“, ergänzt Marco Demuth, einer der beiden Geschäftsführer des neuen Unternehmens.
Beegy wird seinen Sitz in Mannheim haben. Dabei hält MVV Energie 34,8 Prozent, Baywa und Glen Dimplex je 25,1 Prozent und Greencom Networks 15 Prozent der Anteile.
Neben Demuth, der aus dem Bereich Energiemanagement kommt und vorher Geschäftsführer von Yello Strom war, wird Christian Feißt zweiter Geschäftsführer werden. Er ist derzeit der Chef von Greencom und war vorher beim Softwarespezialisten Cisco Systems für den Bereich Smart Grids zuständig. Das Gemeinschaftsunternehmen steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Kartellbehörden.