Das Europäische Parlament hat Anfang Dezember den endgültigen Strafzöllen auf Importe von chinesischen Solarzellen und Modulen zugestimmt. Nun müssen die Importeure und Installateure, die direkt bei Herstellern einkaufen, darauf achten, von wem sie ihre Solarmodule beziehen. Denn wird fälschlicherweise kein Zoll bezahlt, drohen hohe Nachzahlungen. Grundsätzlich haftet der Importeur für die richtige Verzollung der Ware. „Unternehmen müssen beim Import von Solarprodukten genau darauf achten, ob ihr Lieferant von der Vereinbarung erfasst ist“, warnt Isabel Ludwig, Zollexpertin bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Rödl & Partner. „Werden die Antidumpingzölle nicht bezahlt, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.“ Schließlich fallen nicht für die Module aller Hersteller Strafzölle an. Die meisten Produzenten haben der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Handelsministerium in Peking zugestimmt. Sie verkaufen ihre Module zu einem Mindestpreis in der EU. Zusätzlich gilt eine Obergrenze von sieben Gigawatt für den zollfreien Import. Der Importeur muss also wissen, wann diese Obergrenze erreicht ist. Er muss auch genau prüfen, ob der Hersteller tatsächlich auf der Liste der vom Zoll befreiten Unternehmen steht. Besonders gefährlich seien chinesische Produkte mit gefälschten Herkunftsangaben, sagt Ludwig. „Importeure von Solarprodukten sollten deshalb ihre Lieferbeziehungen sehr genau analysieren, den Ursprung ihrer Produkte feststellen und gegebenenfalls nachweisen können. Denn der Importeur haftet für die falsche Etikettierung im Ursprungsland, selbst wenn er nichts davon wusste.”https://www.roedl.de/
Antidumping