Für die Systemstabilitätsverordnung vom März 2015 mussten EEG-Anlagen nachgerüstet werden, um neuen Vorgaben für den zu durchfahrenden Frequenzbereich (Über- und Unterfrequenz zwischen 47,5 und 51,5 Hertz) zu entsprechen.
Nun haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei Stichproben in der Windbranche festgestellt, dass ein Teil der Anlagen falsche Frequenzeinstellungen aufwies. ÜNB und das Bundeswirtschaftsministerium vermuten, dass eine weit größere Zahl von Anlagen auf kritische Frequenzeinstellungen zurückgesetzt wurde und somit die Frequenzregelung in Deutschland gefährdet sein könnte. Prinzipiell trifft das Thema auch auf die Solargeneratoren zu, obwohl sie von den Kontrollen bislang nicht erfasst wurden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat sich dafür eingesetzt, dass zunächst keine flächendeckende Überprüfung aller Anlagen stattfindet. Sondern es soll versucht werden, an die Verantwortung der Betreiber zu appellieren.
Denn sie sind verpflichtet, die Anforderungen der Systemstabilität zu erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, drohen Sanktionen bis zum Verlust der EEG-Vergütung. Deshalb sollten die Betreiber von Solargeneratoren die Frequenzeinstellungen möglichst kurzfristig überprüfen lassen. Sie sollten Sorge tragen, dass die Überprüfung des Netzschutzes an der Anlage und Übergabestation und insbesondere der Einstellwerte in den dafür vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt wird (alle vier Jahre).