Zum Jahreswechsel treten die Regelungen des im Rahmen der letzten EEG-Novelle eingeführten Marktintegrationsmodells in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch 90 Prozent des von einer Solaranlage mit einer Leistung zwischen zehn Kilowatt und einem Megawatt erzeugten Stroms nach festen Einspeisetarifen vergütet werden. Das gilt für Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden. Die restlichen zehn Prozent muss der Anlagenbetreiber selbst nutzen oder an Dritte vermarkten. „Was sich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Für viele Photovoltaikanlagenbetreiber ist es attraktiv, möglichst große Anteile ihres selbst erzeugten Sonnenstroms selbst zu nutzen. Sie sparen Geld, wenn sie weniger Strom vom Energieversorger kaufen müssen. Strom vom Energieversorger kostet viele Stromkunden inzwischen fast das Doppelte vom selbst erzeugten Sonnenstrom“, rechnet Carsten Körnig vor.
Andere Betreiber werden zum Stromversorger und liefern ihren Ökostrom an Kunden. Weitere Möglichkeiten sind der Verkauf des Stroms an der Strombörse oder Verträge mit Direktvermarktern, die den nicht vergütungsfähigen Solarstrom übernehmen. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, für die das Marktintegrationsmodell gilt, Stromzähler brauchen, die neben der eingespeisten Strommenge auch den erzeugten Strom erfassen. Die Ableseergebnisse muss der Anlagenbetreiber bis zum 28. Februar eines jeden Jahres mitteilen. Damit kann der Netzbetreiber die förderfähige Strommenge aus dem Vorjahr bestimmen. „Versäumen Sie das, werden nur 90 Prozent des eingespeisten Stroms über den Netzbetreiber vergütet“, warnt der BSW-Solar.
Betreiber von Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern errichtet werden, bekommen weiterhin ihren gesamten eingespeisten Solarstrom vergütet. http://www.bsw-solar.de