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BSW-Solar

Neue Regeln für Solarwärme

Die EU-Kommissare wollen bis 2030 immerhin 30 Prozent des Energieverbrauchs sparen. Die schrittweise Umsetzung die Energieeffizienzrichtlinien werde künftig auch Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen. Welche Anforderungen und Pflichten daraus für solarthermische Anlagen erwachsen, erklärt ein neuer Leitfaden des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).

„Die Richtlinien betreffen nicht nur Hersteller und Händler“, meint Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. Auch Handwerker und Installateure sollten sich informieren, was die Kennzeichnungspflicht für ihre Arbeit bedeuten wird. Die Broschüre erklärt, welche Anlagen betroffen sein werden, welche Angaben die jeweiligen Kennzeichnungen enthalten müssen und welche rechtlichen Anforderungen Installateure und Handwerker beachten sollten.

Energieverbrauchende Geräte wie Wärmeerzeuger und Wärmespeicher müssen ab September 2015 verbindliche Effizienzanforderungen erfüllen. Dies schreibt die europäische Ökodesignrichtlinie vor. Mit der darauf aufbauenden Energy-Labelling-Richtlinie wird zudem eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. Ähnlich wie Kühlschränke oder Waschmaschinen müssen bestimmte Wärmeerzeuger und Speicher dann spätestens ab September 2015 ein Etikett tragen. Durch eine Skala von A bis G und von Grün bis Rot werden die Käufer über Effizienz und Verbrauch informiert.https://www.solarwirtschaft.de/

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