Die Bundesfinanzaufsicht Bafin hat Mitte März das in der Photovoltaik übliche Pachtmodell als erlaubnispflichtig eingestuft. „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der Bafin“, sagt Jochen Brandhoff, Partner der Kanzlei Brandhoff & Partner. Viele Marktteilnehmer aus den erneuerbaren Energien unterschätzten, wie schnell sie zum Finanzdienstleistungsinstitut würden. „Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.“ Die branchenüblichen Anlagenpachtmodelle fielen meistens unter das Finanzierungsleasing.
„Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens“, sagt Brandhoff. Dieser lasse sich allerdings auf ein überschaubares Maß begrenzen. „Die Erlaubnis der Bafin sichert die Betroffenen gegen Geldstrafen ab, mit denen die Finanzaufsichtsbehörde Verstöße immer häufiger ahndet.” Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, sei meist nur noch ein Anzeigeverfahren nötig, sagen die Anwälte.
Sie haben Erfahrung mit Zulassungsverfahren: Für einen Generalunternehmer für Ökostromanlagen aus Italien entwickelt die Kanzlei derzeit ein Leasingmodell für Solaranlagen. Geplant ist, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen, entweder über ein operatives oder ein Finanzierungsleasing. Bei derartigen Modellen spielt die Erlaubnispflicht seitens der Bafin nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz eine wichtige Rolle.www.bafin.de