Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli 2017 (Az. VIII ZR 147/16) entschieden, dass der Netzbetreiber vom Betreiber einer Photovoltaikanlage die gezahlten EEG-Einspeisevergütungen zurückfordern kann. Der Grund: Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein hatte die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur erst im November 2014 vorgenommen. Betroffen sei der Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014. Die Rückforderung der EEG-Vergütung beläuft sich auf rund 45.539 Euro.