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Bundesnetzagentur

Härtere Strafen für Stromzocker

An drei Tagen im Juni gab es eine deutliche Unterversorgung im deutschen Stromnetz. Der Grund lag in spekulativen Stromgeschäften. Nur durch die Zusammenarbeit der vier Übertragungsnetzbetreiber und dank der Unterstützung durch europäische Partner wurde die Netzversorgung stabilisiert.

Die Bundesnetzagentur berät nun kurzfristige Gegenmaßnahmen. Sie will Strafzahlungen für solche Spekulationen verschärfen. Basis ist die Berechnung des Preises für Ausgleichsenergie. Er wird ermittelt, wenn Stromangebot und Stromverbrauch innerhalb eines Bilanzkreises abweichen. Wird das Stromangebot künstlich verknappt, steigt der Preis für Ausgleichsenergie, um diesen Mangel zu beheben. „Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur in Bonn. Wer Kosten einseitig zulasten der Versorgungssicherheit verschiebe, handle rechtswidrig, betont er. „Wenn sich der Verdacht solcher Verstöße im Einzelfall erhärtet, werden wir dagegen mit aller Konsequenz vorgehen.“

Zugleich wurden die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, eine Reform zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises vorzuschlagen. „Des Weiteren sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern“, schreibt die Bundesnetzagentur.

www.bundesnetzagentur.de

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